Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2014-03-10
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-10
Wortprotokoll
Wir, die Kommissionsmehrheit, sind ganz klar der Meinung, dass man auf dieses Gesetz eintreten soll. Das ist denn auch mit 17 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung so in der Kommission entschieden worden. [PAGE 175]
Ich möchte mit dem Zusammenhang dieses Gesetzes mit dem Auslandschweizergesetz beginnen. Der Ständerat will das Auslandschweizer-Ausbildungsgesetz prioritär und separat behandeln; das Gleiche macht auch die WBK-NR. Eine nachfolgende Integration in das Auslandschweizergesetz bleibt allerdings offen und ist natürlich nicht in alleiniger Kompetenz der WBK-NR, weil wir dort ja nur für das Auslandschweizer-Ausbildungsgesetz zuständig sind. Der Bundesrat hingegen - er wird sicherlich auch noch seine Meinung darlegen - ist aus formellen Gründen dagegen, das Auslandschweizer-Ausbildungsgesetz ins Auslandschweizergesetz zu integrieren. Es handle sich beim einen Gesetz, nämlich beim vorliegenden Auslandschweizer-Ausbildungsgesetz, um ein Spezialgesetz und beim anderen, nämlich beim Auslandschweizergesetz, um ein generelles Rahmengesetz, sodass die Legiferierungstiefe nicht gleichgesetzt werden könne. Bei der Organisationsstruktur - das ist auch interessant, wenn man dann die Zuständigkeiten ansieht - ist es so, dass das Auslandschweizergesetz beim EDA angehängt ist und das Auslandschweizer-Ausbildungsgesetz beim EDI. Deshalb besteht auch schon eine organisatorische Schwierigkeit, diese beiden Gesetze zusammen zu beraten.
Das Auslandschweizer-Ausbildungsgesetz soll generell die Bedeutung der Schweizerschulen bei der Vermittlung schweizerischer Bildung und Kultur im Ausland stärken. Das Gesetz schafft zudem auch die Möglichkeit, beispielsweise unser duales Berufsbildungssystem im Ausland vermehrt zu integrieren und auch vermehrt bekanntzumachen. Es leistet deshalb auch einen entscheidenden Beitrag gegen die Jugendarbeitslosigkeit, weil eben vor Ort auch unsere Strukturen und unsere Überlegungen, was die duale Ausbildung anbetrifft, erkennbar werden.
Der Fokus auf die Bildung für Schweizer Kinder weicht mit dem neuen Auslandschweizer-Ausbildungsgesetz dem Fokus auf die Vermittlung der schweizerischen Bildung und Kultur im Ausland. Es geht also um eine eigentliche Präzisierung der Tätigkeit nach diesem Gesetz. Zudem soll das Gesetz auch die Schweizerschulen im Ausland betrieblich entlasten. Betriebliche Flexibilität bei der Organisation, aber auch bei der Finanzierung soll hier Planungssicherheit schaffen. Neu wird explizit aus diesen Gründen ein vierjähriger Zahlungsrahmen eingeführt.
Es soll auch nach der Mehrheit der Kommission auf den bisher vorgeschriebenen Mindestanteil von Schweizer Kindern an den Schweizerschulen verzichtet werden. Das heisst, man schreibt nicht explizit ins Gesetz, ob eine Mindestanzahl an Schweizer Schülerinnen und Schülern im Ausland vorgeschrieben wird oder nicht. Das wird der hauptsächliche Diskussionspunkt sein bei Artikel 3 Absatz 1. Dazu werde ich mich im Rahmen der Detailberatung noch äussern.
Generell soll für die Schweizerschulen die Grösse, die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, ausschlaggebend sein, um eine Budgetunterstützung zu erhalten. Die totalen Beiträge an anerkannte Schweizerschulen betrugen 2011 rund 19 Millionen Franken. Überall gibt es eine erhebliche Anzahl Schweizer Schülerinnen und Schüler, das ist wichtig für die Detailberatung bei Artikel 3. Es sind überall deutlich mehr als die geforderten 10 Prozent, und deshalb ist das auch noch in einem anderen Licht anzusehen. Die Voraussetzungen für Schweizerschulen sind zudem dergestalt, dass sie eine Entwicklung von mindestens zehn Jahren glaubhaft machen, dass sie mindestens von einem Patronatskanton getragen werden, dass eine Unterrichtsbewilligung des Gastlandes und ein angemessener Minimalbestand an Schülerinnen und Schülern vorliegen. Zudem ist die Organisationsform klar auf einen gemeinnützigen Charakter ausgerichtet.
Alle siebzehn Direktorinnen und Direktoren der Schweizerschulen begrüssen die Vorlage explizit, wünschen sich aber gemäss Unterlagen, die der WBK-SR zur Verfügung stehen, einen Wechsel des Departementes, und zwar vom EDI in das EDA.
Nun noch einige Bemerkungen zur geografischen Verteilung der Schulen und ein paar Zahlen: In Europa existieren sieben, in Lateinamerika acht und in Asien zwei Schulen. Total sind es rund 7200 Kinder, die an Schweizerschulen unterrichtet werden. Davon sind 1800 Schweizer Schülerinnen und Schüler.
Ich möchte zum Schluss der Ausführungen noch einen Exkurs machen zu einer Rückmeldung, die mir zugetragen worden ist, und zwar von den Schweizerschulen in Rom und Catania. Und zwar wird dort hinsichtlich des Circolo Svizzero, des ansässigen Schweizer Vereins, gesagt, dass in Artikel 12 die Nutzungsrechte desselben genügend zu sichern seien. Dies aus dem Grund, dass sich die Schweizer Vereinigung vor Ort massgeblich am Erwerb der Liegenschaft der Schweizerschule beteiligt hat. Hier bedarf es einer Klärung, Herr Bundesrat, vielleicht auch in der Verordnung, wie man mit den Schweizerschulen in Rom und Catania umgeht, damit dort die Rechte auch der Schweizer Vereinigung gesichert und respektiert werden, da diese sich ja namhaft an der Schule beteiligt hat.
Wie ich anfänglich gesagt habe, bitte ich Sie, auf das Gesetz einzutreten, wir haben das mit 17 zu 4 Stimmen beschlossen. Zu den Minderheitsanträgen werde ich mich in der Detailberatung äussern.