Pardini Corrado · Nationalrat · 2014-03-10
Pardini Corrado · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-10
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion unterstützt die Vorlage und bittet Sie, einzutreten und die Vorlage im Sinne der Mehrheit der Kommission anzunehmen.
Die parlamentarische Initiative Lustenberger fordert die Anerkennung der Berufsbildung und will, dass die Berufsbildung als Zuschlagskriterium im öffentlichen Beschaffungswesen anerkannt wird. Ich glaube, eine sehr grosse Mehrheit hat hier in diesem Saal immer wieder betont - auch meine Vorrednerinnen und Vorredner haben dies getan -, wie wichtig die Berufsbildung für die Schweiz ist, für die Konkurrenzfähigkeit der Schweiz, für die Integration der Jugendlichen. Die Berufsbildung ist mitverantwortlich dafür, dass die Schweiz im internationalen Vergleich eine sehr, sehr tiefe Jugendarbeitslosigkeit hat. Die Berufsbildung bietet den Jugendlichen einen Eintritt ins Berufsleben, der ideal ist - schrittweise, mit einer guten Ausbildung verbunden.
Damit das geschehen kann, braucht es Lehrlinge. Zum Glück haben wir heute genügend Lehrstellen, sodass praktisch jede junge Frau, jeder junge Mann, die oder der eine Lehre absolvieren will, auch eine Lehrstelle findet. Es braucht zudem viele KMU, die bereit sind zu investieren; denn Lehrlinge auszubilden kostet, es bindet Ressourcen. Schliesslich braucht es Rahmenbedingungen, braucht es die Kantone, braucht es den Bund, braucht es die Politik, die genau diese Ansätze unterstützen. Darum geht es heute.
Ich möchte in meinen Äusserungen auf zwei Ansätze von Herrn Noser eingehen, weil meine Vorrednerin, Frau Flückiger, und Herr Kollege Schelbert einiges gesagt haben, was ich nicht wiederholen möchte. Ich möchte auf zwei Überlegungen von Herrn Noser eingehen. Er hat hier gesagt, mit dieser Vorlage werde keine einzige zusätzliche Lehrstelle geschaffen. Sollte das zutreffen, kann ich sagen, dass die Unternehmungen, die Lehrlinge ausbilden, mit dieser parlamentarischen Initiative grundsätzlich nicht mehr diskriminiert werden. Im Kern geht es darum.
Ich bin auch froh, dass die Sozialpartner, seien es die Arbeitgeberverbände oder die Gewerkschaften, hier am gleichen Strick ziehen. Herr Noser, es geht nicht nur um ein quantitatives Wachstum der Lehrstellen - was zu begrüssen [PAGE 188] ist -, es geht auch darum, dass die Unternehmungen, wie gesagt viele KMU, nicht benachteiligt werden, wenn es um öffentliche Aufträge geht, und dass wir nicht diejenigen belohnen, die eigentlich als Trittbrettfahrer davon profitieren, dass viele andere Unternehmen diese Bürde der Lehrlingsausbildung auf sich nehmen.
Das Zweite, was Sie gegen die parlamentarische Initiative Lustenberger ins Feld führen, ist die ganze Geschichte um die WTO. Die Rücksichtnahme auf die WTO möchte ich nicht infrage stellen. Der Bundesrat in seiner Stellungnahme und auch Herr Noser mit seinen Ausführungen fügen die WTO-Kompatibilität von mir aus gesehen aber zu Unrecht als Argument in die Debatte ein. Die Lehrlingsausbildung, geschätzter Kollege Noser, ist weder eine Umverteilungs- noch eine soziale Massnahme, und sie ist auch keine Massnahme der Sozial- oder der Strukturpolitik. Sie dient einem Präqualifikationsverfahren im Rahmen der Submissionsverfahren. Beim Submissionswesen kennt man grob gesagt zwei Stufen, wie Sie sicher wissen: Da ist zuerst eine Präqualifikation, bei der eine Firma Qualitätserfordernisse erfüllen, Risikogarantie-, Service- und Umweltschutzleistungen erbringen und Überlegungen zur Sicherheit einbringen muss, bevor bei der zweiten Stufe der Preis eine Rolle spielen soll. Weshalb sollte bei dieser Präqualifikation nicht auch die Ausbildungstätigkeit der Firma als Kriterium aufgeführt werden? Das verbietet, geschätzter Kollege Noser, die WTO-Richtlinie nicht. Die Lehrlingsausbildung in der Schweiz ist in vielen Branchen State of the Art und gehört somit zum minimalen Standard einer gutqualifizierten Firma. Wie gesagt, ich behaupte sogar, dass in dieser Überlegung die parlamentarische Initiative Lustenberger absolut WTO-kompatibel ist.
Zu guter Letzt noch eines: Man sollte in der Frage, was WTO-kompatibel ist, nicht päpstlicher als der Papst sein. Weder das Seco noch der Bundesrat, noch unser Parlament legen fest, ob etwas WTO-konform ist. Es ist vielmehr so, dass es dazu schlussendlich eine Klage bräuchte und erst ein Gericht darüber entscheiden würde. Und ich bin überzeugt, dass es niemals zu einer Klage kommen wird, wenn wir dieses Kriterium einfügen.
Treten Sie darum auf die Vorlage ein, lehnen Sie den Minderheitsantrag ab, und machen Sie unserem Präsidenten ein kleines Geschenk - nach elf Jahren Wartezeit.