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Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2014-03-10

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2014-03-10

Wortprotokoll

Wir sind stolz auf unser duales Bildungssystem, und das zu Recht. Bei diesem dualen Bildungssystem spielt die Ausbildung von Lernenden eine zentrale Rolle. Lernende auszubilden ist sicher eine interessante, aber auch herausfordernde Aufgabe.

Rein betriebswirtschaftlich gesehen zahlt sich die Ausbildung von Lernenden nicht unbedingt aus. In einer Zeit des immer härteren Wettbewerbs bei Arbeitsvergaben haben Firmen, die nach kurzfristigem Gewinn streben und keine Lernenden ausbilden, gegenüber Unternehmen, die für ihren Berufsstand Verantwortung übernehmen und Lernende ausbilden, einen Kostenvorteil. Die Ausbildung von Lernenden ist daher gezielt und mit einer breiten Palette von Massnahmen zu fördern und zu unterstützen. Eine praxisorientierte und zeitgemässe Ausbildung für die zukünftigen Berufsleute ist von zentraler Bedeutung für eine erfolgreiche Weiterentwicklung unserer Wirtschaft. Darum dürfen Unternehmungen, die bereit sind, Lernende auszubilden, im Wettbewerb um Aufträge nicht weiter benachteiligt werden.

Mit der Aufnahme des zusätzlichen Zuschlagskriteriums der Ausbildung von Lernenden in der beruflichen Grundbildung beim öffentlichen Beschaffungswesen schaffen wir für Firmen, die Lernende ausbilden, einen kleinen Vorteil und damit einen bescheidenen Anreiz, weiterhin Lernende auszubilden. Das ist aus unserer Sicht sehr begrüssenswert. Das Beschaffungswesen wird mit dieser Ergänzung ja nicht auf den Kopf gestellt. Zu den zehn bisher geltenden möglichen Kriterien kommt jetzt ein weiteres Kriterium. Das Kriterium der Ausbildung von Lernenden passt sehr gut zu unserem dualen Bildungssystem und ist daher für uns ein wichtiges Kriterium. Im Übrigen hat das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich bereits 2003 in einem Urteil festgehalten, dass der Einbezug der Lehrlingsausbildung als Zuschlagskriterium grundsätzlich zulässig sei.

Weil für uns in der Schweiz die Ausbildung von Lernenden eine zentrale Rolle spielt, sollte dem Aspekt, dass dieses Kriterium den WTO-Bestimmungen entgegenstehen könnte, keine allzu grosse Beachtung geschenkt werden. Der grenzüberschreitende Kampf um Arbeitsvergaben wird mit harten Bandagen geführt. Die Schweiz darf und soll darum ihre Interessen durch eine Honorierung der eigenen Stärken bei Arbeitsvergaben durchaus auch einbringen und nicht immer nur klein beigeben müssen. Wir dürfen unser hervorragendes Berufsbildungssystem auch gegenüber dem Ausland durchaus auch etwas offensiver kommunizieren. Es besteht zurzeit auch keine Praxis der WTO zum hier zur Diskussion stehenden Thema. Somit kann erst in einem Streitschlichtungsverfahren Rechtsklarheit geschaffen werden. Die Schweiz darf hier durchaus ein gewisses Risiko eingehen.

Insgesamt sprechen viele Gründe für den Einbezug der Ausbildung von Lernenden als Kriterium bei Arbeitsvergaben. Wir von der BDP werden daher diese Vorlage geschlossen unterstützen. [PAGE 189]