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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-03-10

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-03-10

Wortprotokoll

Sie haben die Leidensgeschichte im öffentlichen Beschaffungswesen gehört, die ganzen Fragen, die sich seit Jahren stellen. Wir sind ja auch eine Totalrevision des Beschaffungsrechts angegangen. Es zeigte sich dann, dass der Widerstand der Kantone gegen eine Teilvereinheitlichung des Beschaffungsrechts riesig war. Darum haben wir im Jahr 2009 die Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen sistiert und stattdessen per 1. Januar 2010 die Verordnung zum öffentlichen Beschaffungswesen revidiert. Da haben wir auch festgelegt, dass bei gleichwertigen Angeboten schweizerischer Anbieter diejenigen berücksichtigt werden, die Ausbildungsplätze anbieten. Das heisst, es wird berücksichtigt, was an Ausbildungsplätzen angeboten wird. Das ist heute gemäss der Verordnung so.

Die WAK des Nationalrates hat das begrüsst. Sie hat dann aber sehr schnell gesagt, es müsse auf Gesetzesstufe angehoben werden. Das betrifft auch die parlamentarische Initiative, die wir heute behandeln. Sie hat einen Wortlaut vorgeschlagen, nach dem die Ausbildung von Lernenden in der beruflichen Grundbildung zwingend zu berücksichtigen sei. Man hat dazu eine Vernehmlassung durchgeführt, auch das wurde erwähnt. Die überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsadressaten hat eine Vorschrift begrüsst, nach der die duale Berufsbildung unterstützt und gefördert wird und nach der man diese Ausbildung als Kriterium mitberücksichtigen soll. Die Meinungen, in welcher Form das umgesetzt werden soll, gingen aber auseinander.

Wir haben heute gehört, die Kantone hätten dem Anliegen in der grossen Mehrheit zugestimmt. Das stimmt insofern, als die Kantone dem Anliegen in der grossen Mehrheit zugestimmt haben, soweit es um Aufträge unter dem Schwellenwert geht. Sie haben sich nämlich schlicht und einfach so dazu geäussert, weil das der Praxis in den Kantonen entspricht: Wo es um Aufträge unter dem Schwellenwert geht, haben heute verschiedene Kantone bereits die Praxis, die Ausbildungsplätze als Zuschlagskriterium zu berücksichtigen. Entsprechend ist natürlich auch der angeführte Entscheid des Verwaltungsgerichtes des Kantons Zürich etwas zu relativieren. Da wurde auch gesagt, es könne im Grundsatz mitberücksichtigt werden, soweit der Auftrag unter dem Schwellenwert liegt, so, wie es in den Kantonen gehandhabt wird.

Der Bundesrat hat mit seiner Stellungnahme versucht, Ihnen einen Vorschlag zu unterbreiten, der den Anliegen der Mehrheit Ihrer WAK Rechnung trägt. Das heisst, dass die Unterstützung der dualen Berufsbildung, der Ausbildung von Lernenden in der beruflichen Grundbildung, aufzunehmen ist, aber ohne dass man damit in Konflikt mit völkerrechtlichen Vorschriften kommt, die wir eben auch haben.

Wir haben einen neuen Artikel 21 Absatz 1bis vorgeschlagen, in dem wir schreiben: "Der Bundesrat regelt das zusätzliche Zuschlagskriterium der Ausbildung von Lernenden in der beruflichen Grundbildung für alle öffentlichen Beschaffungen; davon ausgenommen sind Beschaffungen, zu denen völkerrechtliche Verträge ausländischen Anbietern einen nichtdiskriminierenden Zugang gewährleisten." Das ist die Ausnahme. Wir sind wirklich der Auffassung: Mit diesem Vorschlag können die berechtigten Anliegen der Kommissionsmehrheit aufgenommen werden. Der Vorschlag ist ein Bekenntnis zum dualen Berufsbildungssystem, und er ermöglicht es uns, im Rahmen der völkerrechtlichen Verpflichtungen zu bleiben, die wir auch haben. Wir können damit auch die Diskriminierung von ausländischen Anbietern verhindern. Das ist nicht zuletzt - Herr Nationalrat Noser hat es heute gesagt - auch für unsere schweizerische Exportwirtschaft von grosser Bedeutung, denn die Beschaffungsmärkte für schweizerische Anbieter im Ausland sind viel grösser, viel umfangreicher als der Markt für ausländische Anbieter in der Schweiz. Es wäre, denke ich, politisch wirklich ein falsches Signal, hier Diskriminierungen zu schaffen und uns damit beim Zugang unserer Wirtschaft, unserer Unternehmen, unserer Anbieter zum internationalen Markt Schwierigkeiten einzuhandeln.

Ich möchte Sie wirklich bitten, den Vorschlag des Bundesrates aufzunehmen. Noch einmal: Er entspricht der Praxis der Kantone, die Ausbildung von Lernenden als Zuschlagskriterium zu berücksichtigen, sofern die Beschaffung unter dem Schwellenwert liegt, was absolut richtig ist und unsere Unternehmen im internationalen Kontext nicht beeinträchtigt.

Ich möchte Sie wirklich bitten, dem ausgleichenden Vorschlag des Bundesrates zuzustimmen und eine Regelung zu schaffen, die beiden Anliegen Rechnung trägt: auf der einen Seite dem Anliegen, das duale Bildungssystem zu unterstützen und zu fördern, auf der anderen Seite dem Anliegen, keine neuen Konfliktfelder für unsere Unternehmen zu schaffen.