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Fischer Roland · Nationalrat · 2014-03-10

Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2014-03-10

Wortprotokoll

In Artikel 126 Absatz 1 der Bundesverfassung steht, dass der Bund seine Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht hält. Die Schuldenbremse wurde also so ausgestaltet, dass über einen Konjunkturzyklus hinweg die Ausgaben gleich hoch ausfallen sollten wie die Einnahmen. Dadurch besteht in der Theorie ein automatischer Stabilisator. Das heisst, in der Hochkonjunktur erzielt der Bund Überschüsse und trägt dazu bei, dass die Konjunktur sich nicht überhitzt. In der Rezession hingegen sind Defizite erlaubt, sodass die gesamtwirtschaftliche Nachfrage stabilisiert wird. Bei den Schulden hat dies zur Folge, dass der Schuldenstand über die Zeit hinweg im Verhältnis zum Bruttoinlandprodukt konstant bleibt. Das ist ja letztendlich relevant, und das führt dann im Vergleich zur volkswirtschaftlichen Entwicklung zu einem Abbau der Schuldenlast.

Ein Gleichgewicht zwischen Ausgaben und Einnahmen wird jedoch mit der heutigen Ausgestaltung der Schuldenbremse nicht wirklich erreicht, denn in fast sämtlichen Jahren seit der Einführung der Schuldenbremse waren die Einnahmen deutlich höher als die Ausgaben. Ursachen für dieses Ungleichgewicht waren einerseits die Unterschätzung der Einnahmen, andererseits aber auch nichtausgeschöpfte Budgetpositionen, sogenannte Kreditreste. Fehlschätzungen bei den Einnahmen sind zufälliger Natur und sollten sich über die Jahre hinweg ausgleichen. Systemische Fehler gibt es jedoch bei der Budgetierung der Ausgaben. Sie werden nie ausgeglichen, sie entstehen durch die Verzögerung von Projekten oder durch irgendwelche andere Gründe. [PAGE 207]

Es ist deshalb nicht erstaunlich, dass der Bundeshaushalt fast jedes Jahr besser abschliesst als budgetiert. Das ist zwar erfreulich für den Schuldenabbau, aber es führt letztendlich nicht dazu, dass Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht zu halten sind. Auch das Ziel, wonach die Einnahmen und Ausgaben über einen Konjunkturzyklus hinweg ausgeglichen sein sollen, wird so eigentlich nicht erreicht.

Kreditreste können aber auch zu Fehlanreizen führen. Jedes Jahr bewilligen wir im Rahmen des Nachtrags Aufstockungen, welche jeweils problemlos noch im Korsett der Schuldenbremse Platz finden; kaum jemals werden diese bestritten. Oder wir beschliessen Konjunkturprogramme, welche die Nachfrage zusätzlich stimulieren sollten, aber dann doch innerhalb der Schuldenbremse Platz haben und somit eigentlich aus konjunktureller Sicht gar nicht stark wirken.

Meine Motion will Abhilfe schaffen, indem sie solche Verzerrungen beseitigen will. Dies könnte man zum Beispiel erreichen, indem für die Berechnung des Ausgabenplafonds zusätzlich zum Konjunkturfaktor ein Gewichtungsfaktor eingeführt würde, der die durchschnittliche Höhe der Kreditreste berücksichtigt. Die Bundesämter könnten etwas über dem Ausgabenplafond budgetieren, sodass der Ausgabenplafond aufgrund der jährlich anfallenden Minderausgaben möglichst gut erreicht, das heisst der Spielraum der Schuldenbremse ausgeschöpft wird.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zu meiner Motion darauf hingewiesen und es auch entsprechend vollzogen, das heisst im Bericht zur Schuldenbremse die Frage der Kreditreste ausführlich untersucht - wofür ich mich herzlich bedanke. Die Ausführungen des Bundesrates im Bericht haben mich aber überrascht. Gemäss Botschaft zur Schuldenbremse war es das erklärte Ziel des Bundesrates, die Schulden nominell zu stabilisieren und damit die Schuldenquote sukzessive zu reduzieren. Bis anhin war ich deshalb immer davon ausgegangen, dass das Problem der Verzerrungen durch Kreditreste auch vom Bundesrat als ein solches anerkannt wird. Das scheint jedoch offenbar nicht der Fall zu sein. Im Gegenteil, in seinem Bericht schreibt der Bundesrat, dass er einen weiteren Schuldenabbau weiterhin als notwendig erachtet und deshalb keinen Handlungsbedarf sieht. Nun gut, angesichts der Tatsache, dass der Bundeshaushalt, das heisst die Bilanz, nach wie vor einen hohen Fehlbetrag aufweist, also gar kein Eigenkapital hat, sondern das Gegenteil, kann ich das sogar nachvollziehen. Vor diesem Hintergrund möchte ich mich auch nicht gegen das Ziel des Schuldenabbaus wehren. Ich ziehe deshalb vor diesem Hintergrund meine Motion zurück. Allerdings möchte ich den Bundesrat darauf hinweisen, dass durch den stetigen Schuldenabbau die vielgelobte konjunkturstabilisierende Wirkung der Schuldenbremse beeinträchtigt wird. Ich bitte den Bundesrat auch, uns in Zukunft mit Wehklagen von gewissen Departementen zu verschonen, welche sich in den letzten Jahren immer über zu wenige Mittel beklagten, aber teilweise Kreditreste in dreistelliger Millionenhöhe aufwiesen.