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Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2014-03-10

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2014-03-10

Wortprotokoll

Diese Totalrevision der Bauproduktegesetzgebung ist nötig, weil die EU eine neue Verordnung für die Vermarktung von Bauprodukten auf dem europäischen Binnenmarkt erlassen hat. Damit ist die Gleichwertigkeit der technischen Vorschriften der Schweiz für Bauprodukte im europäischen Binnenmarkt nicht mehr gegeben. Die Schweiz hat daher mit der EU darüber verhandelt, den Bereich der Bauprodukte in das bilaterale Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen einzubeziehen. In diesem Abkommen geht es darum, technische Handelshemmnisse abzubauen und für die Schweizer Unternehmen, die am europäischen Binnenmarkt teilnehmen, gleich lange Spiesse zu schaffen.

Ohne die Revision würde die Gegenseitigkeit des Marktzugangs dahinfallen. Seit der Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse können in der EU und im EWR legal gehandelte Bauprodukte auch in der Schweiz auf den Markt gebracht werden. Umgekehrt dürfen jedoch Schweizer Bauprodukte nicht auf den Markt im EU- oder im EWR-Raum gebracht werden, wenn sie die Voraussetzungen der europäischen Bauprodukteverordnung nicht erfüllen. Somit würden exportierende Schweizer Unternehmen gegenüber ihren Wettbewerbern in der EU und im EWR benachteiligt. Hauptvoraussetzung der europäischen Verordnung ist dabei die Erstellung einer Leistungserklärung durch den Hersteller. Mit der Leistungserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die Konformität der deklarierten Leistung dieses Bauprodukts. Bei der Leistungserklärung ist es für uns wichtig, dass diese ausschliesslich durch den Hersteller abzugeben ist und nicht durch den Verwender des Bauproduktes. Dies ist im Gesetz grundsätzlich so vorgesehen.

Der Revisionsentwurf wurde in enger Zusammenarbeit mit den Betroffenen und der Wirtschaft erarbeitet. Das ist für uns ein wichtiger Punkt. Eine aus externen Experten zusammengesetzte Arbeitsgruppe und insbesondere die Mitglieder der Eidgenössischen Kommission für Bauprodukte haben an dieser Revisionsvorlage mitgearbeitet. Diese wird nun auch von Bauen Schweiz und weiteren Branchenorganisationen ausdrücklich unterstützt.

Die Revision des Bundesgesetzes über Bauprodukte ist nötig, um den Schweizer Unternehmen in der EU und im EWR gleich lange Spiesse zu sichern. Daher unterstützen wir von der BDP-Fraktion die Vorlage.