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Schelbert Louis · Nationalrat · 2014-03-10

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2014-03-10

Wortprotokoll

Die Fraktion der Grünen tritt auf die Vorlage zur Totalrevision des Bauproduktegesetzes ein und stimmt ihr zu. Damit wird das Bauprodukterecht des Bundes an die neue Bauprodukterichtlinie der EU angepasst. Die technischen Bauproduktevorschriften der Schweiz sind dann wieder gleichwertig mit jenen der EU. Das gewährleistet, dass schweizerische Bauprodukte weiterhin in die EU exportiert werden können. Dieser Marktzugang ist wirtschaftlich wichtig, werden doch pro Jahr Bauprodukte für mehr als 2 Milliarden Franken aus der Schweiz in die EU exportiert. Die Vorlage erlaubt die Fortführung des bilateralen Weges der Schweiz mit der EU in diesem bestimmten Wirtschaftsbereich.

Die Grünen verstehen diese Vorlage als ein überwiegend technisches Projekt, jedenfalls viel mehr so als ein politisches. Aus naheliegenden Gründen sind an Bauwerke Grundanforderungen zu stellen. So müssen sie fest und standsicher sein, den Erfordernissen des Brandschutzes genügen, aber auch Vorgaben für Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz erfüllen sowie für Energieeinsparung und Wärmeschutz. Das sind technische Fragen, auch wenn sich vielleicht manche hier im Saal bei gewissen Begriffen wie Umweltschutz oder Energieeinsparung möglicherweise noch umgewöhnen müssen.

Schnell und enorm politisch würde es, wenn die Vorlage abgelehnt würde. Dann würden Schweizer Exporteuren Nachteile drohen. Während der Marktzugang schweizerischer Produkte in die EU unterbunden wäre, bliebe der Schweizer Markt umgekehrt für Unternehmen der EU und des EWR weiterhin offen. Der Grund liegt in der Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse. Darin hat die Schweiz - notabene gegen den Widerstand von uns Grünen - die einseitige Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips beschlossen. Firmen aus der EU und dem EWR könnten in diesem Fall von diesem Recht einseitig profitieren. Das Handelsvolumen in Richtung Schweiz ist mehr als doppelt so gross wie in umgekehrter Richtung und erreicht pro Jahr über 5 Milliarden Franken.

Bei einem Teil der Kommission kam die Vorlage zunächst nicht gut an. Mitverantwortlich waren Missverständnisse und Unklarheiten; es wurde befürchtet, es seien Bürokratie und Mehraufwand damit verbunden. An der zweiten Sitzung legte die Verwaltung den Verordnungsentwurf vor und beantwortete in einem Zusatzbericht zahlreiche Fragen. Damit räumte sie für uns Grüne und für die Mehrheit der Kommission die anfänglichen Zweifel aus.

Die heutigen gesetzlichen Grundlagen - das Bauprodukte- und das Bauproduktesicherheitsgesetz - verlangen mehr und schwierigere Nachweise. Das neue Gesetz bringt demgegenüber Erleichterungen, Entlastungen und Verbesserungen. Es ist unternehmensfreundlicher, auch und gerade für KMU. Die betroffenen Verbände empfehlen denn auch, dem neuen Erlass zuzustimmen. Ich kann einen guten Teil der vorhin gemachten Äusserungen von Kollegin Flückiger deshalb nicht nachvollziehen.

Schliesslich blieb noch die Frage, ob und in welcher Form Ausnahmen für Kleinstunternehmen möglich seien. Die Kommission kam ohne Gegenstimme zum Schluss, diese Frage dem Bundesrat in Form einer Kommissionsmotion (14.3016) zu unterbreiten. Sie beauftragt den Bundesrat, in Verhandlungen mit der EU darauf hinzuwirken, dass ein Unternehmen als Kleinstunternehmen im Sinne des Gesetzes gilt, wenn sein Jahresumsatz mit Bauprodukten 3 Millionen Franken nicht übersteigt. Der Bundesrat anerkennt das Anliegen und beantragt die Annahme der Motion. Er trägt damit einem der wichtigsten Argumente der Opposition angemessen Rechnung.

Die Fraktion der Grünen ist damit zufrieden und beantragt, auf die Vorlage einzutreten und sie in der Gesamtabstimmung anzunehmen. Was die übrigen noch vorliegenden Anträge betrifft, bitten wir Sie, sie bis auf denjenigen, der auch im Ständerat Gnade gefunden hat, abzulehnen.