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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-03-10

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-03-10

Wortprotokoll

Eine grundsätzliche Bemerkung am Anfang, dann muss ich nicht auf alle Details eingehen: Alle hier eingebrachten Minderheitsanträge würden dazu führen, dass unser Recht nicht mehr äquivalent wäre mit der EU-Bauprodukteverordnung; wir hätten dann eine klare Abweichung von der Bauprodukteverordnung, mit [PAGE 197] allen Konsequenzen. Ich sage es noch einmal: Wenn wir die heutige Situation weiterführen wollen, d. h., wenn wir die Interessen der Wirtschaft im europäischen Kontext wahren wollen, dann ist es notwendig, dass wir das Bauprodukterecht möglichst bald anpassen und eine äquivalente Regelung haben - eine Regelung, wie sie im EU-Raum bereits seit Mitte 2013 gilt. Wenn Sie diese Minderheitsanträge annehmen würden, würde sich das negativ auswirken auf die exportierenden Unternehmen. Diese Unternehmen spüren schon seit Juli 2013, dass sich die Anforderungen im EU-Kontext geändert haben, und haben deshalb auch Wettbewerbsnachteile zu gewärtigen und Zusatzkosten zu tragen. Diese Minderheitsanträge würden nur in äusserst geringem Ausmass oder auch gar nicht zu positiven Auswirkungen für KMU führen.

Zum Antrag der Minderheit Baader Caspar betreffend Ziffer 27: Wenn wir das bilaterale Abkommen weiterführen wollen, macht es keinen Sinn, die Definition zu ändern. Sonst werden wir die Weiterführung nämlich nicht machen können, weil wir schlicht und einfach nicht mehr mit der EU-Bauprodukteverordnung kompatibel sind. Man kann schon sagen, es müsse nicht das Ziel sein, dasselbe zu machen wie die EU. Es muss aber unser Ziel sein, für unsere Wirtschaft die Erleichterungen zu schaffen, die wir schaffen können, oder zu verhindern, dass sie die Wettbewerbsnachteile und Zusatzkosten, die sie seit Juli 2013 hat, weiterhin hat. Ich möchte diese Situation nicht perpetuieren, sondern zum Zustand zurückkehren, den wir davor hatten. Eine Definition von Kleinstunternehmen, wie sie durch diesen Antrag vorgeschlagen wird, würde Rechtsunsicherheit schaffen. Wir hätten dann ein begriffliches Delta zwischen den schweizerischen und den europäischen Kriterien.

Stattdessen sollten wir unsere Vorschläge für die Umschreibung der KMU in den Fachgremien der EU einbringen. Das ist wirklich im Sinn unserer Wirtschaft, und dort können wir das machen. Auch in der EU haben die KMU eine grosse Bedeutung, denn auch dort, nicht nur in der Schweiz, sind sie die zentrale Unternehmensform, und auch in der EU wird die Ansicht vertreten, dass entweder die Schwelle beim Jahresumsatz oder diejenige bei der Jahresbilanz überschritten werden darf. Die entsprechende Auslegung können wir auch mitgestalten. Ich denke, es ist sinnvoll, dass man dabei ist, wenn solche Begriffe in der Auslegung konkretisiert werden, und dass man entsprechend auch gute Bedingungen schaffen kann. Es geht nicht um Gesetzesanpassungen, es geht um die Auslegung stehender Begriffe.

Noch zur Frage der Vereinfachung der Abläufe: Herr Baader, ich habe durchaus Vertrauen in Ihre Argumentation, aber ich habe auch, und bei diesem Punkt vielleicht noch etwas mehr, Vertrauen in die Argumentation von Bauen Schweiz. Bauen Schweiz hat klar gesagt, dass es eine Vereinfachung bei der Belastung der Hersteller gebe, dass es grundlegende Vereinfachungen im gesamten Bereich der Vermarktung von Bauprodukten gebe, auch für die KMU. Ich denke, darüber kann man nicht einfach hinweggehen.

Darum möchte ich Sie bitten, die Minderheitsanträge abzulehnen.