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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-03-10

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-03-10

Wortprotokoll

Ich wurde am 3. Januar 2014 durch die Schweizerische Nationalbank offiziell über den Ausfall der Gewinnausschüttung für das Geschäftsjahr 2013 benachrichtigt, am 6. Januar informierte die Nationalbank via Medienmitteilung die Öffentlichkeit.

Der Ausfall der Gewinnausschüttung ist eine Folge der Vorgaben des Nationalbankgesetzes und der geltenden Gewinnausschüttungsvereinbarung zwischen dem EFD und der Nationalbank vom 21. November 2011. Demnach kann eine Gewinnausschüttung an Bund und Kantone nur in einem Umfang erfolgen, mit dem die Ausschüttungsreserve nicht negativ wird. Die Entwicklung der Ausschüttungsreserve vor Gewinnausschüttung ist abhängig vom Vorjahresstand der Reserve, vom Geschäftsergebnis der Nationalbank und von der Rückstellung für Währungsreserven. Die Zuweisung an die Rückstellungen für Währungsreserven richtet sich nach dem nominellen BIP-Wachstum.

Anlässlich der jährlichen Überprüfung beschloss der Bankrat im Dezember 2009, die Berechnungsregel so festzulegen, dass die Wachstumsrate der Rückstellungen doppelt so hoch ist wie die durchschnittliche Wachstumsrate des nominellen BIP der vorangegangenen fünf Jahre. Die Nationalbank strebt damit eine Stärkung des Eigenkapitals und ihrer Bilanz an. Entsprechend wurde 2013 eine Zuweisung von 3 Milliarden Franken vorgenommen. Dem Bundesrat kommt folglich bei der Festlegung des ausschüttbaren Gewinns keine Entscheidfunktion zu.