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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-03-10

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-03-10

Wortprotokoll

Der Bundesrat beantragt Ihnen die Ablehnung beider Motionen.

Die Abzüge für besondere Berufskosten von Expatriates sind in einer Verordnung des EFD vom 3. Oktober 2000 geregelt. Als besondere Berufskosten, das ist Ihnen bekannt, kommen Reise-, Umzugs-, Wohnungs- und Privatschulkosten infrage. Es gibt tatsächlich ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz vom 6. September 2011. Das Bundesamt betonte damals, dass die Verfassungs- und die Gesetzmässigkeit der Expatriates-Abzüge gegeben seien. Es hat die Abzüge für die Privatschul- und Umzugskosten, das wurde heute auch gesagt, bezüglich der Gesetzeskonformität in einen Graubereich verpflanzt, wenn Sie so wollen, und hat empfohlen, bei einer nächsten Gesetzgebung diese Frage dann noch einmal zu überprüfen.

Der Bundesrat hat die Motionen behandelt und sie beide am 15. August 2012 abgelehnt. Er hat aber auch in Aussicht gestellt, die Modalitäten einzelner Abzüge zu überprüfen. Das haben wir auch gemacht. Die Überprüfung wurde von einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe "Expatriates-Verordnung", zusammengesetzt aus Vertretern der Eidgenössischen Steuerverwaltung und der kantonalen Steuerverwaltungen, vorgenommen. Die Arbeitsgruppe kommt zum Schluss, dass diese Abzüge, soweit sie Umzugs-, Wohnungs- und Privatschulkosten betreffen, Gewinnungskosten darstellen würden und damit in Artikel 26 DBG eine genügende rechtliche Grundlage hätten. Die Arbeitsgruppe hat aber verschiedene Schwächen der Verordnung aufgezeigt. Basierend auf den Ergebnissen der Arbeitsgruppe erarbeitet mein Departement eine Anhörungsvorlage zur Anpassung der Verordnung überall dort, wo Schwächen geortet wurden. Diese Anhörung wird, wenn der Terminplan eingehalten werden kann, von April bis Juni dieses Jahres stattfinden. Dann haben Sie auch die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen.