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preparatory:AB 159297

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2014-03-10

Wortprotokoll

Zu den Fragen 1 und 2: Die vorgeschlagene Anpassung der Tarmed-Tarifstruktur ist eng mit dem Masterplan "Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung" und dem damit verbundenen Auftrag des Parlamentes an den Bundesrat verknüpft. Dieser Masterplan hat die Stärkung der Hausarztmedizin als fachliche Disziplin und als wichtige Säule der medizinischen Versorgung zum Ziel. Die Massnahme soll allgemein zu einer Erhöhung der Attraktivität dieser Fachdisziplin beitragen. Zudem soll sie die wohnortsnahe Versorgung und langfristige und koordinierte Betreuung der Patientinnen und Patienten fördern. Die Spitalambulatorien tragen unbestrittenermassen zur Grundversorgung bei. Sie sind jedoch je nach kantonaler Versorgungsplanung unterschiedlich ausgestaltet, und sie bieten ein breiteres Spektrum an Leistungen an, von der Grundversorgung bis zur hochspezialisierten Medizin. Entsprechend können sie nicht als Grundversorger im Sinne des Masterplans angesehen werden.

Zu Frage 3: Das KVG vergütet keine Nichtleistungen. Vielmehr dürfen die Versicherer einzig die Kosten derjenigen Leistungen übernehmen, die der Diagnose oder Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen. Die vorgeschlagene neue Tarifposition fügt sich denn auch nahtlos in diesen Kontext ein, da sie einzig im Zusammenhang mit einer ärztlichen Konsultation abgerechnet werden darf.