Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-05-06
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-05-06
Wortprotokoll
Herr Nationalrat Wobmann, auch wenn ich mit Ihnen in der Schlussfolgerung einverstanden bin, muss ich Ihnen sagen: Sie haben jetzt schon etwas übertrieben. Schauen Sie, es ist Aufgabe des Staates, die Bevölkerung vor Lärm- und Abgasemissionen zu schützen, egal von welcher Quelle diese stammen. Deshalb überprüfen wir ja auch im Bereich der Motorräder seit mehreren Jahren, was wir tun können. Da sind Sie grundsätzlich auch nicht dagegen. Wir haben verschärfte Vorschriften bei den Bahngüterwagen, auch für die europäischen. Da haben Sie auch zugestimmt. Wir haben Vorschriften beim Strassenlärm. Es ist normal, dass wir überall den Schutz unserer Bevölkerung ernst nehmen.
Der Bundesrat ist deshalb sehr froh, dass wir im Bereiche der Abgasvorschriften für Motorräder, Motorfahrräder usw. mit den neuen EU-Vorschriften ab 2017 eine wesentlich verbesserte Rollsituation haben werden. Das macht Sinn. Wir haben immer gesagt, dass ein Alleingang der Schweiz in einem Bereich, in dem wir keine eigene Produktion haben, in dem wir Fahrzeuge zulassen und importieren, in der Regel ein No-go ist. Deshalb sind wir auch hier in aller Regel bereit, bei allen Fahrzeugen EU-Recht zu übernehmen, das wir dann implementieren. Dazu haben wir uns auch im Landverkehrsabkommen verpflichtet, und das machen wir auch hier.
Die Lärmproblematik ist eine Problematik; ich verstehe das Anliegen der Kommission. Auch wir erhalten ab Eröffnung der Motorradsaison immer besorgte Briefe von Bürgern, die sich ärgern, wenn an etlichen Passstrassen der Lärm losgeht. Es sind eben nicht die Fahrzeugtypen zugelassen, das wurde richtig gesagt. Es gibt unzählige Motorradfahrer, die sich unproblematisch verhalten. Sie nutzen wie offenbar auch Herr Nationalrat Bäumle ein typengenehmigtes Fahrzeug und nicht ein manipuliertes. In aller Regel werden von der Bevölkerung jene Fahrzeuge als störend taxiert, die nachträglich manipuliert worden sind. Um diese geht es eigentlich, das ist eigentlich schon nicht in Ordnung. Hier kommen wir einfach zum Schluss, dass es unverhältnismässig ist, jetzt den Umkehrschluss zu ziehen und von jedem Motorradfahrer die nachträgliche Korrektur und zwingend eine Umrüstung von Motorrädern zu verlangen, die zwar rechtmässig zugelassen, aber vielleicht nachträglich manipuliert wurden; das ist einfach unverhältnismässig. Man muss etwas, das im Resultat zwar Sinn machen würde, immer auch mit dem Verhältnismässigkeitsprinzip, dem Aufwand und der Durchsetzungsfrage prüfen. Hier kommt der Bundesrat klar zum Schluss: Das geht effektiv nicht. Wir setzen darauf, dass sich dieses Problem mit den neu zugelassenen [PAGE 650] Motorrädern, die dann auch weniger Lärm verursachen, d. h. mit der Erneuerung der Flotte, reduziert; das ist genau gleich wie bei den Autos.
Wenn die Polizei bei Kontrollen natürlich feststellt, dass Motorräder manipuliert wurden, dann hat sie in der Regel auch Möglichkeiten einzugreifen, denn in der Regel sind dann auch andere Vorschriften der Zulassung verletzt. Dazu braucht es genügend Polizei; ich sehe den Weg dort. Vorschriften sind dazu da, eingehalten zu werden, von allen, auch von den Motorradfahrern. Diejenigen, die das machen, haben mit dem Staat nie ein Problem. Solche, die sich nicht an Vorschriften halten, sollen eines haben - aber über die Polizei und nicht durch eine staatliche Pflicht zur Nachrüstung.
Insofern sind wir einig mit der Minderheit und bitten Sie, die Motion abzulehnen.