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Frehner Sebastian · Nationalrat · 2014-05-06

Frehner Sebastian · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-05-06

Wortprotokoll

Im Namen der Kommissionsmehrheit beantrage ich Ihnen, die parlamentarische Initiative Rossini betreffend Schaffung eines gesamtschweizerischen Reservefonds im Krankenversicherungsgesetz abzulehnen.

Die Initiative von Kollege Rossini verlangt eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes mit dem Ziel, einen einzigen Reservefonds für alle Krankenversicherer, die die obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz durchführen, zu implementieren. Die klare Mehrheit der Kommission sieht keinen Anlass, das bestehende System der Reservenbildung der Krankenversicherer zu ändern. Eine Umstellung auf einen einzigen Reservefonds für alle Krankenversicherer würde die im Krankenversicherungsgesetz verankerten Grundsätze des Wettbewerbs zwischen den Versicherern schmälern. Die Initiative würde zudem sehr stark in das bestehende Krankenversicherungssystem eingreifen und zu einer Nivellierung zwischen den bestehenden Prämienregionen führen.

Ein solcher gesamtschweizerischer Reservepool - darüber ist sich die Kommissionsmehrheit einig - stellt schliesslich einen wesentlichen Bestandteil einer Einheitskasse mit einer Einheitsprämie dar. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang auch, dass das schweizerische Stimmvolk einer solchen Einheitskasse erst vor ein paar Jahren eine klare Absage erteilt hat. Es ist nun nicht angebracht, diesen demokratisch gefällten Entscheid des Souveräns über den Parlamentsweg scheibchenweise zu hintergehen und eine Einheitslösung zu schaffen, die in Richtung einer solchen Einheitskasse geht - bald dürfen wir über die gleiche Frage ja wieder abstimmen.

Anzufügen gilt es zudem, dass die Problemstellung im Bereich der Reserveberechnung seitens aller Stakeholder bereits erkannt und deshalb auf Januar 2012 eine entsprechende Umstellung eingeführt worden ist. Diese hat gewisse Systemverbesserungen gebracht und zielt in die richtige Richtung. Seither wird die Mindesthöhe der Reserven individuell für jeden Versicherer - und das scheint mir besonders wichtig - risikobasiert ermittelt. Zusätzlich hat eine Umstellung der Rechnungslegung vom Vorsichtsprinzip hin zum Marktwertprinzip stattgefunden, was ebenfalls zu begrüssen ist.

Zudem würde durch die Schaffung eines einzigen Reservefonds für die Versicherer auch der Anreiz geschaffen, ihre Prämien zu tief anzusetzen, zu hohe Markt- und Kreditrisiken einzugehen oder die Versicherungsrisiken zu unterschätzen, da allfällige Verluste durch diesen gesamtschweizerischen Reservefonds getragen werden müssten. Ein solcher Negativanreiz darf nicht gesetzt werden, da dadurch ja gerade diejenigen Kassen gestraft würden, die im Bereich der Reservebildung vorbildlich arbeiten oder sich zumindest seit der Umstellung im Januar 2012 einer vernünftigen Reservepolitik verschrieben haben. Wir wissen, dass gerade diese Negativanreize mittel- und langfristig wiederum zu höheren Krankenkassenprämien für die Versicherten führen würden. Zudem möchte ich Sie daran erinnern, dass die Reserven die Eigenmittel eines Krankenversicherers darstellen und damit grundsätzlich für die Versicherten dieser Kasse bestimmt sind. Eine gesamtschweizerische Reservebildung wäre gerade für Kassen unfair, die möglichst kostenbewusst agieren.

Die vorberatende Kommission beantragt Ihnen daher mit 16 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative Rossini keine Folge zu geben.

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