Binder Max · Nationalrat · 2014-05-06
Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-05-06
Wortprotokoll
Grundsätzlich dürfen nur Personen mit gültigem Fahrausweis die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen. Das ist auch richtig so. Leider gibt es aber auch Leute, die bewusst ohne Fahrausweis unterwegs sind, nach dem Motto: Einen Versuch ist es ja allemal wert. Sie stellen sich schlafend, sie stellen sich betrunken, sie wollen die Sprache nicht verstehen usw. Schwarzfahren ist für die öffentlichen Verkehrsmittel nichts Neues, aber zunehmend ein Problem. Von Januar bis November 2012 stellte das Personal in den SBB-Zügen im Nah- und Fernverkehr 585 000 Formulare für Reisen ohne gültigen Fahrausweis aus. Im Schnitt müssen die SBB 55 Prozent der verlangten Nachzahlungen abschreiben. Im Jahre 2012 war das ein Betrag zwischen 15 und 20 Millionen Franken. Zudem geben viele Betroffene auch eine falsche Adresse an. Das ist ein Missstand erster Güte.
Es geht der Minderheit darum, dass solche Vergehen noch besser geahndet werden können. Es sollen Leute gebüsst werden können, wenn sie sich trotz entsprechender Verpflichtung nicht über die eigene Identität ausweisen können oder wollen oder wenn sie diese nicht bekanntgeben wollen. Ich meine, dass das das Mindeste ist, was man verlangen kann.
Herr Fluri, Sie haben beim Eintreten auch auf diesen Punkt hingewiesen. Wenn Sie aber vielleicht das Generalabonnement oder einen anderen Ausweis vergessen haben, so können Sie wahrscheinlich doch Ihre Identität bekanntgeben. Ich bin überzeugt, dass Sie dann sagen würden: "Ich bin Kurt Fluri, Stadtpräsident von Solothurn und Nationalrat." Ich bin fast überzeugt, dass man Ihnen das auch glauben würde. Wenn Sie sich aber querstellen, wenn Sie Ihre Identität nicht nachweisen können oder eben auch nicht bekanntgeben wollen, dann müssen Sie sanktioniert werden. Wenn anständige Leute ihren Fahrausweis bezahlen oder dann ihre Identität bekanntgeben, während sich andere darum foutieren, querulieren und letztlich, wie die Zahlen der SBB zeigen, praktisch ungeschoren davonkommen, dann ist das absolut ärgerlich; das kann und darf nicht sein.
Heute muss ein Fahrgast bei einem fehlenden Ausweis einen Betrag in der Höhe von, glaube ich, 80 Franken bezahlen. Laut Aussage des BAV ist das eigentlich keine Busse, sondern ein Zuschlag zur Deckung der Zusatzaufwendungen des Personals des Unternehmens. Es ist also ein Zuschlag für zusätzlichen Aufwand. Wenn ich mir überlege, wie gross dieser Aufwand ist, stelle ich fest: Es dauert vielleicht fünf Minuten, bis man ein Formular ausgefüllt hat. Hierfür muss man 80 Franken zahlen. Wenn man das hochrechnet, gibt das einen Stundenlohn von 960 Franken. Da würde ich [PAGE 646] dann doch sagen, dass das eher einer Busse gleicht als einem Zuschlag.
Ich bitte Sie also, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen und die Zahl der Missbrauchsfälle zu reduzieren. Wer sich korrekt verhält, hat auch nichts zu befürchten.