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Brändli Christoffel · Ständerat · 2001-10-02

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-10-02

Wortprotokoll

Ich bin für diesen Hinweis dankbar und möchte auch auf Folgendes hinweisen: Es geht hier nur um den Zugang zu Gebäuden mit mehr als acht Wohneinheiten; nur der Zugang zu den Gebäuden und zu einzelnen Stockwerken muss also gewährleistet sein. Die Ausgestaltung des Wohnungsinnern ist demgegenüber nicht Gegenstand des Geltungsbereiches des vorgesehenen Gesetzes. Es werden hier nur diese Wohnbauten erfasst. Auch hier muss darauf hingewiesen werden, dass Artikel 8 bezüglich der Verhältnismässigkeit angewendet werden muss. Dieser Artikel ist also nicht in jedem Fall durchzusetzen, sondern nur für Wohngebäude mit mehr als acht Wohneinheiten.

Ich meine, dass es in Bezug auf diese Verhältnismässigkeitsregel aufgrund der Erfahrungen der Kantone richtig ist, wenn Sie der Kommission folgen.