Luginbühl Werner · Ständerat · 2013-06-13
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2013-06-13
Wortprotokoll
Die Motion legt verschiedene Eckpunkte in Form von fünf Forderungen fest, nach denen der Bundesrat den energetischen Umbau der Schweiz richten solle. Der Bundesrat beantragt Ablehnung der Ziffern 1 bis 4 und Annahme von Ziffer 5 der Motion. Der Nationalrat hat die Motion bereits im September 2011 behandelt und in allen Punkten angenommen.
In der Zwischenzeit ist bekanntlich einiges geschehen: Der Bundesrat hat seinen Vernehmlassungsentwurf mit den konkreten Massnahmen für die Umsetzung der Energiestrategie 2050 vorgelegt, und beide Kammern haben verschiedene Vorstösse zur geplanten Energiewende angenommen. Aus heutiger Sicht ist nach Meinung Ihrer UREK nach wie vor unbestritten, dass Ziffer 5 anzunehmen sei; hier war die Kommission einstimmig dieser Meinung. Ebenso einstimmig war die Kommission der Meinung, dass die Ziffern 1 bis 3 abzulehnen seien. Die Forderung in Ziffer 1 würde einen Eingriff in einen internationalen Markt bedingen, der kaum realistisch scheint. Immerhin ist das Parlament mit der parlamentarischen Initiative 12.400, die wir soeben behandelt haben, zumindest bei den stromintensiven Betrieben einen Schritt in die Richtung gegangen, die die vorliegende Motion fordert. Mit der genannten parlamentarischen Initiative wurde soeben eine moderate Erhöhung der KEV beschlossen, womit Ziffer 2 obsolet ist. Was die Ziffer 3 betrifft, ist die Kommission der Meinung, dass diese die Flexibilität bei der Umsetzung der Energiestrategie 2050 stark einschränken würde, und lehnt sie darum ebenfalls ab.
Eine Differenz gibt es eigentlich einzig bei Ziffer 4: Hier hat die Kommission eine andere Meinung als der Bundesrat, doch auch die Kommission ist sich nicht einig: Es gibt eine Mehrheit und eine Minderheit. Ziffer 4 verlangt eine Verkürzung der Baubewilligungsverfahren sowie eine Beschränkung der Einsprachemöglichkeiten.
Hier schlägt Ihnen die Mehrheit der Kommission vor, diese Ziffer ebenfalls anzunehmen. Ich möchte gleich vorweg [PAGE 554] bemerken, dass damit nicht das Verbandsbeschwerderecht gemeint ist; hierzu hat sich vor nicht allzu langer Zeit das Schweizervolk geäussert. Das Verbandsbeschwerderecht soll auch nach Meinung der Mehrheit nicht angetastet werden. Hingegen ist die Mehrheit der Kommission der Meinung, dass die Umsetzung der Energiestrategie 2050 in den geplanten Zeiträumen nur gelingen kann, wenn Verfahren beschleunigt werden und wenn auch die Einsprachemöglichkeiten kritisch überprüft und, wo dies möglich ist, eingeschränkt werden.
In diesem Zusammenhang darf man durchaus auch auf die Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates zur Energiestrategie 2050 hinweisen, die unter dem Titel "Beschränkung des Zugangs zum Bundesgericht" sagt: "Der neu ins Bundesgerichtsgesetz einzufügende Artikel 83 Buchstabe w beschränkt die Beschwerde ans Bundesgericht auf dem Gebiet des Elektrizitätsrechts betreffend die Plangenehmigung von Stark- und Schwachstromanlagen auf Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung." Anders ausgedrückt: Der Bundesrat hat in seinem Massnahmenpaket eigentlich bereits eine solche Massnahme vorgeschlagen. Ich habe nicht die ganze Vorlage geprüft und kann nicht sagen, ob das der einzige Punkt ist; es ist aber jener Punkt, den ich gefunden habe.
Aus den genannten Gründen und weil die Kommission in diesem Bereich nicht hinter den Bundesrat zurückgehen will, ist die Mehrheit der Kommission der Meinung, dass Ziffer 4 ebenfalls angenommen werden sollte.
Zusammengefasst noch einmal: Die Kommission beantragt die Ablehnung der Ziffern 1 bis 3. Unbestritten ist die Annahme von Ziffer 5. Eine Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen, auch Ziffer 4 anzunehmen.