Brändli Christoffel · Ständerat · 2001-10-02
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-10-02
Wortprotokoll
Wir haben in Artikel 1 Absatz 1 eine Ergänzung vorgenommen und "zu verhindern" eingefügt, das ergibt sich aus der ganzen Gesetzgebung. Es ist dann in der Fahne ein Fehler entstanden, es sollte hier heissen: "Das Gesetz hat zum Zweck, Benachteiligungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen ...." Dieses "verringern" ist hier entfallen, ich bitte Sie, das auch entsprechend zu berücksichtigen.
In Absatz 2 ist der Einschub "nach Möglichkeit" erfolgt. Mit diesem Einschub wird eigentlich nichts Neues gesagt, es wird präzisiert, dass eben nicht für jeden Behinderten das Gleiche gelten kann, sondern dass hier auch unterschiedliche Verhältnisse möglich sind. An und für sich ist das schon mit der Formulierung der Bundesrates, dem Begriff "erleichtern", gegeben. Aber wir ersuchen Sie, diese Ergänzung der Klarheit halber vorzunehmen.