Bieri Peter · Ständerat · 2013-06-13
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-13
Wortprotokoll
Wir haben jetzt über Bahnen gesprochen. Mit dieser Motion werden wir über eine Art elektrisch angetriebenes Trottinett sprechen. Damit Sie auch geistig den Sprung machen können, können Sie bei mir einsehen, worum es in der Folge geht. (Zeigt zwei Fotos)
Die Ausbreitung der Elektrotechnologie führte zur Entwicklung von verschiedenen innovativen Fahrzeugen, welche sich nicht ohne Schwierigkeiten ins geltende Strassenverkehrsrecht einfügen lassen. So finden auf diese Fahrzeuge Regeln Anwendung, welche den Eigenheiten dieser Fahrzeuge nur zum Teil entsprechen.
Aufgrund dieser Situation wurden mehrere parlamentarische Vorstösse eingereicht, welche adäquatere Regelungen für solche Fahrzeuge verlangen. Das Astra hat auf die [PAGE 543] Ausbreitung derartiger Fahrzeuge reagiert. Vor zwei Jahren hat es für Elektrofahrzeuge, die aufgrund ihrer Geschwindigkeit Motorfahrrädern entsprechen, die aber aufgrund ihres relativ hohen Gewichtes und der entsprechenden Motorleistungen als Kleinmotorrad zugelassen werden, eine Sonderregelung in Form von Weisungen erlassen. Diese Sonderregelung beinhaltet Erleichterungen bei den Zulassungsvorschriften, der Fahrberechtigung und den Verkehrsregeln. Davon profitieren Fahrzeuge wie zum Beispiel die sogenannten Elektro-Rikschas oder sogenannte Segways.
Auch die ständerätliche Kommission vertritt die Meinung, dass es bei diesen Fahrzeugen bezüglich Sicherheitsausrüstung keine Abstriche geben darf und dass sie deshalb die Vorschriften für Kleinmotorräder erfüllen müssten, zum Beispiel in der Frage der Bremswirkung. Wie die Motionärin ist aber auch unsere Kommission der Auffassung, dass diese Fahrzeuge bezüglich Mindestalter und Fahrberechtigung der Fahrerinnen und Fahrer und bezüglich Verkehrsregeln gleich wie die E-Bikes behandelt werden sollen.
Dazu vielleicht noch folgender Hinweis: Gemeint ist dabei eine Gleichstellung mit den normalen E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 Kilometer pro Stunde. Es gibt daneben aber auch noch die schnellen E-Bikes mit Mofa-Kontrollschild, deren Hilfsmotor eine Tretunterstützung bis 45 Kilometer pro Stunde leisten kann und die strengere Anforderungen erfüllen müssen; so viel zum Hinweis.
Konkret werden mit der Motion für die in der Motion definierten Fahrzeuge folgende Rechtsänderungen verlangt:
1. Auf eine periodische Fahrzeugnachprüfung soll verzichtet werden.
2. Ein Führerschein soll für Führerinnen und Führer ab dem 16. Lebensjahr nicht erforderlich sein, für die 14- bis 16-Jährigen soll der Führerausweis für Mofas genügen, vor Erreichen des 14. Lebensjahres soll das Führen der infragestehenden Fahrzeuge ausgeschlossen bleiben.
3. Diese Fahrzeuge sollen überall dort verkehren dürfen, wo Velos zugelassen sind.
Die ständerätliche Kommission beantragt Ihnen also die Annahme dieser Motion und bittet den Bundesrat, die entsprechenden Änderungen und Anpassungen im Verkehrsrecht respektive in den Verordnungen und Weisungen vorzunehmen. So weit meine Ausführungen zur Thematik der Segways.