Vogler Karl · Nationalrat · 2013-03-12
Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-12
Wortprotokoll
Ich ersuche Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen und die Volksinitiative "Neue Arbeitsplätze dank erneuerbaren Energien (Cleantech-Initiative)" zur Ablehnung zu empfehlen; das nicht etwa, weil die Stossrichtung der Volksinitiative falsch wäre. Die Initiative geht aber erstens, was insbesondere die zeitlichen Vorgaben in der Übergangsbestimmung betrifft, zu weit, und sie ist zweitens, was die von ihr angestrebte Förderung betrifft, auch unnötig.
Zur zeitlichen Dimension der Übergangsbestimmung: Die Initiative verlangt, dass der Gesamtenergiebedarf ab dem Jahre 2030, also in knapp 17 Jahren, mindestens zur Hälfte aus erneuerbaren Energien gedeckt wird. Bei allem Optimismus und obwohl es richtig ist, bezüglich der Energiewende ambitionierte Ziele zu setzen, müssen diese letztlich realistisch und wirtschaftlich verkraftbar sein wie auch gesellschaftlich getragen werden. Bedenkt man, dass der Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch im Jahre 2000 bei 17 Prozent lag und zehn Jahre später bei 19 Prozent, so wird augenfällig, dass das von der Initiative quantifizierte Ziel auch mit grossen, ja grössten Anstrengungen kaum bzw. nicht zu erreichen ist, das allen anderslautenden Beteuerungen von heute zum Trotz. Die Zielerreichung würde, wenn die Ziele überhaupt erreichbar wären, massive Eingriffe in die Wirtschaftsfreiheit und in die Eigentumsgarantie bedingen wie auch Technologiesprünge voraussetzen, die deutlich über das hinausgehen, was heute als machbar eingeschätzt wird. Seien wir also realistisch, und lassen wir uns die notwendige Zeit für die Umstellung auf einen höheren Anteil erneuerbarer Energien.
Noch eine andere Bemerkung an dieser Stelle: In der längerfristigen Perspektive, also nach dem Jahre 2030, ist das Ziel der Cleantech-Initiative die gänzliche Sicherstellung der schweizerischen Energieversorgung durch erneuerbare Energien. Ob solches tatsächlich möglich und auch wünschbar ist, ist meines Erachtens mehr als fraglich. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an verschiedene Interessen, insbesondere des Umwelt-, Natur- und Heimatschutzes, die diesem Ziel entgegenstehen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch an allgemeine Verfassungsgrundsätze, wie etwa das Prinzip der Verhältnismässigkeit, die im Rahmen der Umsetzung der Initiative zu beachten sind, und das notabene auch ohne Verfassungsgerichtsbarkeit.
Die Cleantech-Initiative ist unnötig. Die Initiative verlangt die Unterstützung von Massnahmen zur Förderung von Innovationen im Energiebereich sowie private und öffentliche Investitionen zugunsten erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz. Damit würde eine entsprechende Unterstützungspflicht neu auf der Ebene der Verfassung stipuliert. Angesichts der heute bereits gesetzlich verankerten Fördermechanismen würde de facto wohl aber keine weitere Verbesserung erreicht. Gleiches gilt auch - es wurde gesagt -, was die Vorschriften der besten verfügbaren Technologie für neue Anlagen, Fahrzeuge und Geräte gemäss dem vorgeschlagenen Artikel 89 Absatz 3 der Bundesverfassung betrifft. Entsprechendes ist bereits in Artikel 8 Absatz 3 des Energiegesetzes umgesetzt. Das Anliegen ist erfüllt.
Zusammengefasst lässt sich Folgendes sagen: Die Initiative geht in die richtige Richtung. Sie ist aber, insbesondere was das Tempo der Umsetzung bis ins Jahr 2030 betrifft, zu ambitiös und entsprechend nicht realistisch. Die weiteren Forderungen der Initiative bringen keinen echten Mehrwert oder sind bereits erfüllt.
Ich bitte Sie, die Kräfte jetzt auf die Energiestrategie 2050 zu fokussieren, und ersuche Sie, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.