Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-03-12
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-03-12
Wortprotokoll
Sie haben mit Ihrer Motion ein sehr sensibles Thema aufgegriffen, das mit Sicherheit in den nächsten Jahren auch noch einiges zu reden geben wird. Sie haben zu Recht gesagt, Mühleberg sei ein Spezialfall, weil hier natürlich jetzt gerade diese befristete Betriebsdauer in gerichtlicher Überprüfung ist. Bis heute ist es einfach so - das war jahrzehntelang Politik und wurde, gestützt auf das Kernenergiegesetz, eben auch in der Verordnung so geregelt -, dass die Stilllegungs- und Entsorgungskosten von unabhängigen Behörden oder von einer Kommission geschätzt werden. Diese Schätzung ergibt dann im Hinblick auf eine Laufzeit von 50 Jahren die jeweiligen Beiträge der Betreiber, die zu hinterlegen sind.
Jetzt sind natürlich in den letzten Jahren die Kosten für die Stilllegung und für die Entsorgung kontinuierlich gestiegen. Man hat auch noch keine Erfahrungswerte, die Experten müssen das immer nachrechnen. Das führt dazu, dass der Bundesrat regelmässig - d. h. alle vier Jahre, wenn diese neuen Schätzungen vorliegen, wenn die Experten das bemessen haben - die Situation des Fonds und die Beitragshöhe anschaut. Die Beiträge sind aber kontinuierlich auf diese Laufzeit von 50 Jahren ausgerichtet.
Wenn Sie jetzt plötzlich, quasi am Ende dieser Regelung, die Spielregeln ändern und von 40 Jahren ausgehen, dann wirkt sich das so aus, dass die Betreiber in kurzer Zeit Nachzahlungen und höhere Beiträge in Millionenhöhe entrichten müssen. Positiv daran wäre erstens, dass Sie mehr Kostenwahrheit haben. Zweitens bezahlen das die Betreiber, somit sehr viele Kantone, die Eigentümer sind, die Aktionäre sind. Schlussendlich wird das natürlich auf den Strompreis überwälzt werden. Das ist auch klar.
Wir meinen, dass die unabhängige Kommission, die das anschaut, bisher ihre Arbeit ordentlich gemacht hat. Die Spielregeln jetzt kurz vor Ablauf dieser 50 Jahre zu verändern ist schon relativ schwierig. Dass das gerade von der FDP kommt, erstaunt mich ehrlich gesagt ziemlich. Aber vielleicht ist es auch Ihr persönlicher Vorstoss, das weiss ich nicht.
Aber diese 50 Jahre waren eigentlich nie bestritten. Dass man hier jetzt plötzlich auf 40 Jahre zurückgehen will, verändert die Beitragssituation; das verändert die Zahlungs- und Beitragspflicht gewaltig. Hier reden wir dann nicht über eine, zwei oder zehn Millionen, sondern wir reden von dreistelligen Millionenbeträgen für die grossen Werke. Das wären gewaltige Kisten, wenn man jetzt die Berechnungszeit um einen Fünftel verkürzen würde. Das ist das Problem.
Mühleberg wird gesondert behandelt. Wenn dort die Laufzeit begrenzt ist, muss die Betreiberin des KKW Mühleberg die noch nicht bezahlten Beiträge selbstverständlich bezahlen.
Wir sind uns einig, Herr Nationalrat Noser: Es kann nicht sein, dass der Staat, also der Steuerzahler, ein Problem hat. Es muss sichergestellt sein, dass die Betreiber heute, morgen, übermorgen, auch dann, wenn ein KKW vom Netz geht, die Verantwortung tragen. Das ist die Aufgabe dieser Fonds. Das ist auch die Aufgabe ihrer Berechnung, sodass der Betreiber nicht das Risiko auf den Staat und den Steuerzahler abschieben kann.
Die Betreiber sind, nochmals, mehrheitlich im Eigentum der Kantone. Ich gehe davon aus, dass die Vertreter der Kantone, die in diesen Verwaltungsräten sitzen, entsprechend auch Rückstellungen kalkulieren und angesichts der allfälligen zusätzlichen Lasten, die da auf sie zukommen könnten, eine sehr seriöse Berechnung dieser Beiträge erstellen.