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Jenny This · Ständerat · 2001-10-02

Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-10-02

Wortprotokoll

In der Wohnbaubranche ist das Thema des behindertengerechten Bauens vor allem bei Neubauten längst erkannt und auch weitgehend umgesetzt worden. Investoren in Neubauten sind sich darüber im Klaren, dass bei Neubauten das behindertengerechte Bauen zur Voraussetzung einer langfristig gesicherten Ertragslage der Bauten führt. Architekten, Ingenieure und Investoren haben mehrheitlich bereits seit den Siebzigerjahren auf behindertengerechtes Bauen geachtet.

Die Vergrösserung des behindertengerechten Wohnangebotes ist wünschbar, sollte aber nicht mit zu starken gesetzlichen Zwängen geschehen. Zweck der weiteren Regulierung ist offenbar ein verbessertes Wohnangebot für behinderte Menschen. Gerade die 40-Prozent-Klausel könnte sich aber kontraproduktiv auswirken, indem Investoren weniger in den Wohnbereich investierten oder allfällige Renovationen hinauszögerten. Mit dieser restriktiven Massnahme würden sämtliche Wohnungen verteuert, auch Wohnungen, die gar nie von Behinderten bewohnt würden. Eine noch stärkere Regulierung könnte somit generell das Wohnungsangebot verteuern und vor allem auch günstigen Wohnraum weiter verknappen. Das kann aber sicher nicht das Ziel des Behindertengleichstellungsgesetzes sein. Mit den von der Kommission vorgeschlagenen 40 Prozent ist die Vorschrift für behindertengerechtes Bauen wesentlich zu hoch angesetzt. Das würde dazu führen, dass dringend notwendige Renovationen nicht mehr ausgeführt würden.

Ich bin auch nicht so sicher, ob wir uns alle bewusst sind, was wir hier beschliessen sollten. Denn indem die Kommission als Grundlage und Basis den Gebäudewert vor der Erneuerung und nicht jenen nach der Erneuerung angenommen hat, hat sie eine wesentliche Verschärfung gegenüber dem Entwurf des Bundesrates vorgenommen. Der Prozentsatz des Versicherungswertes ist also statt der von der Kommission beantragten 40 Prozent im Minimum auf 50 Prozent zu erhöhen oder der Passus "vor der Erneuerung" mit "nach der Erneuerung" zu ersetzen. Damit werden Behinderte nicht ausgegrenzt, das kann ich Ihnen versichern: sie werden mit diesen 50 Prozent gar nie ausgegrenzt.

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