AB 159712
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-09-21
Wortprotokoll
Die Schweiz ist eine Hochpreisinsel. Ein Problem ist, dass Währungsgewinne den Konsumentinnen und Konsumenten nicht weitergegeben werden. Der ehemalige Preisüberwacher schätzte, dass 20 bis 25 Milliarden Franken bei Importeuren, Verteilern und ausländischen Lieferanten versickern. Wir haben heute wenige Möglichkeiten, Preisabsprachen, Gebietsabsprachen oder Liefersperren wirksam anzugehen. Ein Problem dabei ist das geltende Kartellgesetz: Die Instrumente im Kartellgesetz wären zwar da, sie sind aber zu wenig griffig.
Eine gezielte Bekämpfung des Hochpreisniveaus in der Schweiz stärkt den Standort und dient den Konsumentinnen und Konsumenten. Deshalb schlagen wir Ihnen vor, im Rahmen dieses Pakets zur Abfederung der Folgen der Frankenstärke auch das Kartellgesetz zu revidieren. Mit dieser Revision soll gesetzlich festgeschrieben werden, dass sogenannte vertikale und horizontale Absprachen, ob es nun Gebietsabgrenzungen, Liefersperren oder Preisabsprachen betrifft, verboten sind. Ziel ist es also, Preisbindungen, Liefersperrungen usw. zu verbieten, und zwar explizit im Gesetz. Genau mit solchen Abreden wird ja verhindert, dass zum Beispiel Währungsgewinne weitergegeben werden. Bestes Beispiel sind Preisbindungen von ausländischen Lieferanten, Preisvorschriften an Schweizer Weiterverkäufer. Ich denke da - Sie kennen das alle - an Preisbindungen beim Verkauf bestimmter Kleidermarken, da kann man es sehr gut kontrollieren, oder an Preisbindungen beim Autoverkauf.
Jetzt ist das Ganze etwas ins Wanken gekommen, weil der Druck der Öffentlichkeit gross ist, aber es ist noch völlig ungenügend. Mit der Verschärfung des Kartellgesetzes wollen wir erreichen, dass solche Abreden grundsätzlich verboten sind. Ausnahmsweise kann der einzelne Unternehmer den Gegenbeweis antreten und einen Rechtfertigungsgrund geltend machen. Solche Abreden können aber nur in absoluten Ausnahmefällen als wirtschaftlich notwendig zugelassen werden. Es braucht dazu also spezielle Rechtfertigungsgründe. Wir haben also eine Umkehr des geltenden Gesetzes, indem wir grundsätzlich ein Verbot solcher Abreden stipulieren und dann nur im Einzelfall allenfalls eine Rechtfertigung zulassen. Zudem sollen vermehrt Vorabklärungen durch die Wettbewerbskommission stattfinden, und wir möchten, dass die gesamtschweizerisch tätigen Konsumentenorganisationen das ebenfalls verlangen können, dass sie also ein Antragsrecht haben, wenn aufgrund ihrer [PAGE 1550] Feststellungen ein Verdacht auf unzulässige Wettbewerbsbehinderungen vorliegt.
Herr Bundesrat Schneider-Ammann erachtet eine Verschärfung des Kartellgesetzes ebenfalls als nötig, er hat ja bei seinen Ausführungen gestern darauf hingewiesen und auch in der WAK bei der Vorberatung dieses Gesetzes. Herr Bundesrat, ich sehe nicht ein, warum wir noch länger warten sollten mit dieser Verschärfung des Kartellgesetzes. Wir müssen doch heute Nägel mit Köpfen machen. Es stärkt Ihnen den Rücken, wenn Sie mit der Minderheit diese Verschärfung des Kartellgesetzes bereits heute in dieser Vorlage verankern. Dann ist auch sichergestellt, dass nicht durch das Lobbying im Rahmen der weiteren Abklärungen, die Sie machen wollen, die ganze Verschärfung bereits im Vorverfahren stirbt.
Ich bitte Sie deshalb, helfen Sie mit, unsere Hochpreisinsel zu knacken und solche Abreden zu unterbinden. Sie stärken damit den Wirtschaftsstandort Schweiz. Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen.