Heim Bea · Nationalrat · 2011-09-21
Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-09-21
Wortprotokoll
Ich spreche zu beiden Minderheitsanträgen.
Die Einlage von 500 Millionen Franken in die Arbeitslosenversicherung ist das Herzstück in diesem Massnahmenpaket zur Abfederung der Frankenstärke. Wir wollen hier nicht schwarzmalen, aber wir sollten auch nicht die Augen vor der Realität verschliessen, wie sie sich präsentiert. Tatsache ist: Die Überbewertung des Frankens bereitet vielen Unternehmen grosse Schwierigkeiten. Die Exportwirtschaft ist unter Druck. Sie hat seit anderthalb Jahren mit hohen Währungsverlusten zu kämpfen. Eine Swissmem-Umfrage zeigt, dass viele Unternehmen von der Substanz leben und zu drastischen Massnahmen greifen, um durchzuhalten. Wie lange diese Durststrecke dauert, können wir nicht sagen. Es zeigt sich vielmehr eine Verdüsterung der Perspektiven der Weltkonjunktur, ein Doppeleffekt quasi, indem zum einen der Franken hart ist und zum anderen auch noch die Aufträge einbrechen. Die Arbeiterschaft muss mit Arbeitsausfällen und Entlassungen rechnen. Als Solothurnerin kann ich Ihnen sagen: Ich weiss nur allzu gut, was das für die Leute heisst; ich weiss so gut wie Sie, dass Firmen jetzt zum Teil die Auslagerung in Billiglohnländer ins Auge fassen.
Die Möglichkeit einer Rezession besteht, und damit besteht auch die Möglichkeit höherer Kosten in der Arbeitslosenversicherung. Die Politik sollte diesem Risiko tatkräftig entgegentreten. Es ist erwiesen, dass Kurzarbeit und ihre Entschädigung ein wirksames Instrument sind, um in harten Zeiten Arbeitsplätze zu erhalten und den Unternehmen das Durchstehen von Durststrecken zu erleichtern. Umso [PAGE 1543] unverständlicher ist es für unsere Fraktion, dass die Minderheit Zuppiger beantragt, die Einlage in die Arbeitslosenversicherung - an sich Ausdruck einer klugen Risikostrategie - abzulehnen. Mit der 500-Millionen-Einlage kann man Unternehmen, die Hilfe brauchen, gezielt Rückendeckung geben. Es ist also keine Hilfe mit der Giesskanne, sondern Überbrückungshilfe, wo es nottut. Zudem vermindern wir so das Risiko, die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung erhöhen und die Arbeit ausgerechnet in kommenden schwierigen Zeiten verteuern zu müssen. Die SP stimmt dieser Einlage im Interesse der Wirtschaft und der Arbeit zu und lädt alle ein, auch zuzustimmen, insbesondere den Präsidenten des Schweizerischen Gewerbeverbandes, Bruno Zuppiger, und seine Fraktion. Das Signal "Pro Kurzarbeit" sei wichtig für die Planung in Unternehmen, mahnte selbst der Präsident des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes am 5. September dieses Jahres beim Hearing in der Finanzkommission.
Damit komme ich zu meiner Minderheit bei Artikel 35: Sie sieht vor, dem Bundesrat die Kompetenz zu belassen, notfalls die maximale Kurzarbeitszeitdauer auf 24 statt nur auf 18 Monate zu erhöhen. Diese gesetzliche Kompetenz ist heute Teil des Stabilisierungsprogramms 3; dieses aber läuft Ende des Jahres aus. Wir sollten die Kompetenz des Bundesrates, die Höchstdauer der Entschädigung zu verlängern, als positives Zeichen und im Sinne einer vorsorglichen Politik im Gesetz belassen. Über den Zeitpunkt der Umsetzung entscheidet ja dann der Bundesrat.
Das Parlament sollte nicht erst dann beschliessen, wenn es dringlich wird. 2009 wurden Kurzarbeitsentschädigungen im Umfang von 997 Millionen Franken beantragt, und das, obwohl damals die wirtschaftliche Situation weniger schwierig war als das, was uns möglicherweise bevorsteht. Bricht die Konjunktur im Ausland ein - und die Anzeichen dafür verdichten sich -, werden die Firmen noch mehr Kurzarbeit beanspruchen müssen. Handeln wir also jetzt, denn - ich zitiere hier Bruno Zuppiger - "die Geschichte lehrt uns, dass die Politik, wenn sie kurzfristig intervenieren muss, in der Regel zu spät kommt". Recht hat er.
Darum ist es für die SP-Fraktion klar: Wir lehnen erstens den Minderheitsantrag Zuppiger auf Streichen der Einlage ab. Wir sagen Ja zur Einlage von 500 Millionen Franken in die Arbeitslosenversicherung, und diese Einlage soll jetzt erfolgen. Wir beantragen zweitens dem Rat, dem Bundesrat in Artikel 35 die gesetzliche Kompetenz zu belassen, die maximale Kurzarbeitsdauer wenn nötig - wenn nötig! - auf 24 Monate zu erhöhen, um den Durchhaltewillen der Firmen zu stärken. Das Zeichen "Pro Kurzarbeit" ist wichtig; es bringt Gewissheit und Rückhalt bei der Unternehmensplanung und ist ein Zeichen von Leadership vonseiten der Politik.