AB 159746
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-09-21
Wortprotokoll
Ich wiederhole nicht, was ich in der Eintretensdebatte gesagt habe. Ich habe ausführlich erklärt, wieso Ihnen der Bundesrat empfiehlt, auf die Einlage von 500 Millionen Franken in die Arbeitslosenversicherung einzutreten. Es geht um Vorsorgegeld, es geht um Vorsorge. Sie haben soeben bestätigt, dass die konjunkturellen Aussichten trüber werden. Wir diskutieren die Wechselkursschock-Problematik. Es kann sehr wohl der Fall eintreten, dass Firmen Kurzarbeit einführen müssen. Mit dieser Einlage in die Arbeitslosenversicherung zugunsten der Kurzarbeit erfolgt noch einmal der Aufruf: Restrukturiert nicht definitiv, sondern sucht den Übergang über die Kurzarbeit! Es ist also eine Einladung an die Unternehmungen, es ist eine Alimentierung der Arbeitslosenversicherung. Es ist vor allem auch eine Vorsorge, damit nicht in schwierigeren Zeiten, und dieser Fall kann unter Umständen schnell eintreten, die Lohnnebenkosten erhöht werden müssen. So gesehen, kommt man den Firmen sehr wohl vorsorglich entgegen.
Die Arbeitslosenkasse ist im Moment ein Sanierungsfall, Sie wissen das. Zu Beginn des Jahres lag das Defizit bei 7,4 Milliarden Franken, Ende dieses Jahres wird es bei 6,4 Milliarden Franken liegen. Das heisst, wir haben die Arbeitslosenkasse im Jahr 2011 dank der Konjunktur ein Stück weit, um 1 Milliarde Franken, sanieren können; sie ist aber weiterhin schwer verschuldet. Es geht jetzt darum, dass wir eine Einlage von einer halben Milliarde Franken machen, zwecks Entlastung, zwecks Sanierung, zwecks Verhinderung einer Lohnnebenkosten-Erhöhung in schwierigeren Zeiten. Ich mache Ihnen also beliebt, dem Bundesrat zu folgen und den Antrag der Minderheit Zuppiger abzulehnen.
Ich mache Ihnen auch beliebt, den Antrag der Minderheit Heim abzulehnen, und zwar aus folgendem Grund: Wir haben bis Ende Jahr ein Regime, das 24 Monate Kurzarbeitsentschädigung vorsieht, bei einer Karenzfrist von einem Tag. Ich habe Ihnen schon in der Eintretensdebatte erklärt, dass der Bundesrat von mir eine Vorlage erhalten hat, die dafür sorgt, dass die Arbeitslosenkasse ab dem 1. Januar 2012 während 18 Monaten Kurzarbeitsentschädigung ausbezahlen kann, wiederum bei einer Karenzfrist von einem Tag. Das wäre für die betroffenen Firmen eine ganz wesentliche Entlastung. Sollte es dann nötig sein, die Dauer von 18 Monaten zu verlängern, wird man im Jahr 2012 dafür genügend Zeit zur Verfügung haben.
Heute beanspruchen nur sehr wenige Firmen Kurzarbeit. Weil die Rahmenfrist neu begänne, könnten sich die allermeisten Firmen diese Versicherungsleistung in einem neuen Rahmen holen. Damit stünden den allermeisten Firmen grundsätzlich 18 Monate zur Verfügung.
Ich bitte Sie also, dem Bundesrat zu folgen und die Anträge der Minderheiten Zuppiger und Heim abzulehnen.