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Lauri Hans · Ständerat · 2001-10-03

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-10-03

Wortprotokoll

Angesichts des Umfangs unserer Debatte beschränke ich mich auf einen einzigen Aspekt. Ich werde für Eintreten votieren, möchte hier allerdings betonen, dass mich die zur Verfügung stehenden Entscheidunterlagen bezüglich der finanziellen Konsequenzen nicht befriedigen - insofern bin ich mit Kollege Büttiker einverstanden. Dies stört umso mehr, als die Revision grosse finanzielle Auswirkungen auf den Bund und die Versicherer und insbesondere die Kantone haben wird - wobei wir alle wissen, dass für diese die Konsequenzen stark unterschiedlich ausfallen werden.

Die Kommission hat substanzielle Veränderungen gegenüber der Fassung des Bundesrates vorgenommen, insbesondere hat sie in Artikel 65 ein Sozialziel mit je nachdem beträchtlichen finanziellen Auswirkungen eingefügt. Dazu kommt, dass sich seit den Berechnungen der Verwaltung für die Darstellung der finanziellen Auswirkungen in der bundesrätlichen Botschaft wohl wichtige Parameter geändert - konkret: sich verschlechtert - haben. Wir müssen heute davon ausgehen, dass wegen der vorliegenden Revision etliche, eventuell viele Kantone ihre direkten Steuern werden erhöhen müssen. Bei dieser Ausgangslage und angesichts unserer Verantwortung als umsichtiger Gesetzgeber auch - oder besser: gerade auch - gegenüber den vollziehenden Kantonen hätte ich eigentlich erwartet, dass uns rechtzeitig ein genügend detaillierter, vollständiger und nachvollziehbarer Bericht über die finanziellen Konsequenzen vorgelegt wird. Wir müssten doch heute genügend klar wissen, welches im Einzelnen die Auswirkungen auf die untere staatliche Ebene, auf die Kantone, sind, um auf unserer Ebene dann generell entscheiden zu können. Es gibt einen bewährten Führungsgrundsatz, dass man sich eine, zwei Stufen tiefer mit den Konsequenzen auseinander setzen und erst dann auf der oberen Stufe stufengerecht entscheiden soll - das ist aus meiner Sicht unverzichtbar.

In der weiteren Diskussion wird vielleicht eingewendet, die Forderung gehe zu weit, der Arbeitsaufwand für die Verwaltung sei zu gross, die Kantone seien selbst in der Lage gewesen, im Vorfeld unserer heutigen Debatte in finanzieller Hinsicht Übersicht zu gewinnen. Diese Auffassung würde ich nicht teilen - genügend aussagekräftige Unterlagen auf einheitlicher Grundlage können in dieser komplexen Materie nur unter Führung der Bundesverwaltung erstellt werden. Dem allfälligen Einwand des zu grossen Aufwands trete ich mit dem Hinweis entgegen, dass Unterlagen mit der von mir geforderter Aussagekraft bei anderen Projekten, beispielsweise beim neuen Finanzausgleich, in enger Zusammenarbeit zwischen Bund und den Fachdirektorenkonferenzen mit durchaus vertretbarem Aufwand erstellt worden sind.

Ein Weiteres kommt hinzu: Nur wenn wir die heutige Grundlage für unsere Entscheide genügend präzis und schriftlich dokumentiert erfassen, werden wir in einigen Jahren über die Qualität unserer Gesetzgebungsarbeit entscheiden können. Dass wir eine derartige Gesetzesevaluation in verhältnismässig kurzer Zeit werden machen müssen, scheint mir selbstverständlich.

Zusammengefasst bitte ich die Kommission und den Bundesrat also, im Nachgang zur heutigen Beratung einen Bericht im erwähnten Detaillierungsgrad auszuarbeiten und uns rechtzeitig, vor der Wintersession, zuzustellen. Dies wird es uns ermöglichen, dannzumal - sofern nötig - auf gewisse heute zu treffende Entscheide zurückzukommen. Ich denke hier insbesondere an Artikel 65 über das Sozialziel, mit all den Einzelheiten, die dort erwähnt sind.

Für meinen Eintretensentscheid ist von Bedeutung, dass ich nicht glaube, dass sich die Kantone unter dem geltenden KVG während weiterer Zeit von der Übernahme des Grundversicherungsanteils auch in den Bereichen der halbprivaten und privaten Versicherung werden fernhalten können. Hier teile ich die Auffassung von Kollege Stähelin. Diese Mehrbelastung wird also auf jeden Fall auf die Kantone zukommen. Die Revision erlaubt nun aber - insbesondere, wenn der Antrag Stadler erheblich erklärt werden wird, was ich hoffe -, einen planbaren, abgefederten Übergang vom heutigen Zustand in den neuen herbeizuführen. Schliesslich bin ich als Praktiker - auch im Gesundheitsbereich - der festen Überzeugung, dass ein Übergang vom heutigen Zustand zu einem monistischen System in einem Schritt und in kurzer Zeit nicht zu schaffen wäre.

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