preparatory:AB 159803
Leutenegger Filippo · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-21
Wortprotokoll
Die Teilrevision des Raumplanungsgesetzes war als indirekter Gegenvorschlag zur Landschafts-Initiative gedacht, die unter anderem die Bauzonen für zwanzig Jahre auf dem heutigen Stand einfrieren möchte. [PAGE 1570]
Der Bundesrat hat in seinem moderaten Gegenvorschlag die bisherige Lösung mit der fakultativen Mehrwertabgabe - die die Kantone einführen können, sofern sie es wünschen - fortgeschrieben. Er will den Fokus auf Neueinzonungen legen und auch die Anforderungen an Bauzonen erheblich erhöhen, indem er höhere Anforderungen an die kantonalen Richtpläne stellt, das Ganze mit dem Ziel, haushälterisch mit den Bodenressourcen umzugehen. Das ist eigentlich das Ziel unserer heutigen Operation.
Der Ständerat - das muss man jetzt noch kurz sagen - hat das Gesetz mit der zwingenden Einführung der Mehrwertabgabe massiv verschärft. Zudem will der Ständerat den Kantonen detailliert vorschreiben, wie hoch die Abgabe im Minimum zu sein hat, bei welchen Tatbeständen, wann, wie und zu welchem Zweck sie zu erheben ist. Und er will den Kantonen zwingend vorschreiben, überdimensionierte Bauzonen zu reduzieren.
Von einer Reduktion der Bauzonen ist nicht einmal in der Initiative die Rede! Man muss also staunend feststellen, dass der Ständerat im indirekten Gegenvorschlag, mit dem man die Initiative bekämpfen will, über das Ziel der Initiative hinausschiesst. Das ist doch bemerkenswert! Diese Vorschrift ist verfassungsrechtlich unhaltbar, weil sie die Rechte der Kantone massiv einschränkt und zahlreiche Fragen offenlässt. Leider hat der Beschluss des Ständerates alle Züge eines politisch nicht sehr durchdachten Schnellschusses.
Was die UREK des Nationalrates aus dieser Vorlage gemacht hat, ist nun eine weitere Verschlimmbesserung. Statt wenigstens auf die Bedenken der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz einzugehen, die Hand zu einem Kompromiss geboten hätte, der es erlaubt hätte, einen minimalen Anteil des Mehrwertes abzuschöpfen, will die UREK des Nationalrates nach einem knappen Entscheid, der mit 14 zu 12 Stimmen fiel, zwingend eine Mehrwertabgabe oder einen Realersatz mit zusätzlichem Bauland einführen. Damit ist die Vorlage definitiv überladen, denn eine solche zwingende Bestimmung führt zu bürokratischer Planwirtschaft, die sogar Aufzonungen erfasst und die unterschiedlichen Gegebenheiten in den Kantonen zu wenig respektiert. Bestraft würden damit jene Kantone, die ihre Planungsaufgaben erfüllt haben, belohnt hingegen jene, die in den letzten Jahren die Zügel schleifen liessen.
Der Antrag der Mehrheit der UREK des Nationalrates geht mit den völlig unnötigen Zwangsmassnahmen in die falsche Richtung, weil man damit die Bodenpreise weiter hochtreiben und die Kompetenzen des Bundes gegenüber den Kantonen weiter stärken würde. Auf die völlig überladene und entgleiste Fassung der Mehrheit der nationalrätlichen Kommission - ich muss es wirklich so sagen - dürften wir, die FDP-Liberalen, konsequenterweise gar nicht eintreten. Wir haben aber von Anfang an Hand geboten für einen indirekten Gegenvorschlag, der das berechtigte Anliegen eines schonenden Umgangs mit den Bodenressourcen berücksichtigt. Sollte aber Artikel 5 in der heutigen Mehrheitsfassung mit den zwingenden Bestimmungen der Mehrwertabgabe oder des Eins-zu-eins-Abtausches durchkommen, werden wir die Revision klar ablehnen. Denn damit würden wir die Kantone entmündigen, den Bodenmarkt blockieren und massive Umsetzungsprobleme auslösen. Wir würden das Kind mit dem Bade ausschütten. Wir bitten Sie deshalb dringend, auf der Linie des Bundesrates zu bleiben und die Mehrwertabgabe zu ermöglichen, aber nicht zu erzwingen und den Kantonen - wenn auch mit sanftem Druck - die Planungshoheit zu überlassen. Deshalb sind wir für Eintreten.
Ich möchte noch zwei Worte zum Rückweisungsantrag der BDP-Fraktion sagen: Wenn die Kommission eine derart unausgegorene Vorlage - da bin ich völlig einverstanden, Herr Grunder - präsentiert, dann wird die Subkommission nicht in drei Monaten eine Glanzleistung erbringen können. Deshalb ist dieser Rückweisungsantrag sinnlos.
[VS]
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