Rutschmann Hans · Nationalrat · 2011-09-21
Rutschmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-21
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen namens einer Kommissionsminderheit, nicht auf die Vorlage einzutreten.
Die Landschafts-Initiative kann dem Volk ohne Weiteres ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen werden. Bekanntlich will die Volksinitiative die Bauzonen in den nächsten zwanzig Jahren nicht antasten. Gemäss Prognosen des Bundesamtes für Statistik ist die Wahrscheinlichkeit aber gross, dass die Schweiz im Jahre 2020 gegen neun Millionen Einwohner zählen wird. Momentan beträgt die Nettoeinwanderung zwischen 80 000 und 100 000 Personen pro Jahr. Unter diesen Voraussetzungen ist es so unrealistisch, die Bauzonenfläche während zwanzig Jahren nicht anzutasten, dass diese Volksinitiative kaum eine Chance haben wird. Es besteht deshalb kein Anlass, ihr einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen, umso weniger als der Gegenvorschlag, wie er heute vorliegt, praktisch alle Forderungen der Volksinitiative umsetzen will und in einzelnen Punkten sogar noch wesentlich weiter geht.
Bekanntlich schickte der Bundesrat vor einiger Zeit einen Entwurf für die Totalrevision des Raumplanungsgesetzes in die Vernehmlassung. Die Reaktion auf diesen Entwurf war derart vernichtend, dass ihn der Bundesrat umgehend zurückzog. Trotzdem ist nun ein schöner Teil der damaligen Vorschläge in der heutigen Vorlage wieder enthalten. Man hat den Eindruck, dass der Bundesrat den gescheiterten Entwurf dem Parlament nun scheibchenweise vorlegen will. [PAGE 1569] Die Vorlage hat deshalb die gleichen Mängel. Anstelle von Neueinzonungen setzt man praktisch nur auf die innere Verdichtung. Verdichtungen sind aber vielfach nur theoretische Planreserven und können den in Zukunft benötigten zusätzlichen Raum für das Wohnen, für das Arbeiten und für Infrastrukturbauten nur teilweise abdecken. Sodann sind nach Ansicht der Planer Bauzonen und Baulandreserven vielfach am falschen Ort und sollten umgelegt werden. Dabei bildet der Grad der Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr ein wichtiges Kriterium. Bei dieser Übung wäre aber vor allem der ländliche Raum der grosse Verlierer. Auch kleine Ortschaften benötigen in Zukunft eine bauliche Entwicklung, damit sie ihre Infrastrukturaufgaben bewältigen können.
Weiter soll die Mehrwertabgabe reaktiviert und neu ausgestaltet werden. Obwohl es gemäss dem heutigen Raumplanungsgesetz schon lange möglich wäre, haben bisher nur drei Kantone eine Mehrwertabgabe eingeführt, weil sie in den Kantonen schlicht und einfach politisch nicht durchsetzbar war. Sodann macht die von einer Mehrheit der UREK kurzfristig und ohne grosse Abklärungen eingeführte Wahl zwischen einer Mehrwertabgabe und einem Flächenausgleich die Vorlage weder seriöser noch besser. Mit der Einführung eines Flächenausgleichs würde die Bauzonenfläche für die nächste Generation definitiv eingefroren. Richtigerweise bezeichnet die Baudirektorenkonferenz die vorliegende Idee einer Mehrwertabgabe oder eines Flächenausgleichs als kaum praktikabel und kaum praxistauglich. Ausserdem will man unter dem Stichwort "Förderung der Verfügbarkeit von Bauland" gesetzgeberische Grundlagen schaffen, damit man Grundeigentümer zwingen kann, ihr Grundstück innert einer bestimmten Frist zu überbauen. Dies stellt einen massiven Eingriff in die Eigentumsgarantie eines Grundeigentümers dar.
Aus all diesen Gründen kann dieser Vorlage nicht zugestimmt werden. Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsminderheit, auf die Vorlage nicht einzutreten.