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Luginbühl Werner · Ständerat · 2013-03-19

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2013-03-19

Wortprotokoll

Die Energiestrategie 2050 setzt einen Schwerpunkt in der Wasserkraftnutzung. Wenn der angestrebte Ausbau erreicht werden soll, sind allerdings Optimierungen der Rahmenbedingungen notwendig. Der vorliegende Vorstoss bezweckt eine Änderung des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz mit dem Ziel, dass neue Wasserkraftwerke und Ausbauten nicht durch bestehende Objekte des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung und durch regionale Naturpärke verhindert werden. Es soll eine der Energiestrategie 2050 genügende Interessenabwägung zwischen der Gewinnung erneuerbarer Energie und dem Naturschutz ermöglicht werden. Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, Ersatzmassnahmen zu vereinbaren oder anzuordnen.

Die UREK-SR hat diesen Vorstoss zusammen mit der parlamentarischen Initiative Eder 12.402 beraten, welche zusammengefasst eine grundsätzliche Überprüfung der Stellung der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission und des Stellenwertes der Gutachten dieser Kommission bezweckt. Ihre UREK hat der parlamentarischen Initiative Eder mit 7 zu 4 Stimmen Folge gegeben; das Geschäft geht nun an die UREK-NR.

Beim vorliegenden Vorstoss geht es ausschliesslich um den Bau von Wasserkraftwerken. Der Bundesrat unterstützt im Grundsatz das Anliegen der Motion. Er teilt die Auffassung, wonach beim Bau von Wasserkraftwerken eine umfassende Abwägung der Schutz- und Nutzungsinteressen erfolgen soll. Ob die Umsetzung des Anliegens im Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz oder in einem anderen Erlass erfolgen soll, lässt er offen. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Ihre Kommission ist der Meinung, dass es mit Blick auf die Ziele der Energiestrategie 2050, in der die Wasserkraft effektiv einen Schwerpunkt bildet, wichtig sei, eine günstige Ausgangslage zu schaffen. Die Kommission ist der Meinung, dass der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission im Bewilligungsverfahren, das für Neu- und Ausbauten von Wasserkraftwerken zu durchlaufen ist, ein zu grosses Gewicht beigemessen wird und dass die Gutachten dieser Kommission in einem Gesamtkontext betrachtet werden sollten.

Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission erstellt Gutachten und fällt Entscheide, von denen gemäss Bundesgericht nur aus triftigen Gründen abgewichen werden kann. Zudem scheint die Kommission über zu wenig Personal zu verfügen, was zu Verzögerungen oder gar zur Aufgabe von Projekten führt. Unsere Kommission gibt zu bedenken, dass die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission zu einem Zeitpunkt geschaffen wurde, als die Kantone nicht über ausgebaute Umweltämter verfügten, die solche Evaluationsaufgaben übernehmen konnten. Sie ist deshalb der Ansicht, dass die Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission nicht automatisch den Vorrang vor kantonalen Gutachten haben sollten und dass das öffentliche Interesse der Kantone dem Interesse am Schutz der Bundesinventarobjekte gegenübergestellt werden sollte.

Aus diesem Grund beantragt die Kommission ohne Gegenstimmen die Annahme der Motion.