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Graber Konrad · Ständerat · 2013-03-19

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-19

Wortprotokoll

Es kommt ja auch dazu, dass noch die Behandlung des Postulates 13.3009 ansteht, das nicht vom Sistierungsantrag von Herrn Schmid betroffen ist. Ich denke, dieses Postulat gilt es hier auch noch zu behandeln.

Zuerst zu meiner Interessenbindung: Ich bin Vorstandsmitglied der Asut, einer Organisation, die sich für zukunftsgerichtete und attraktive Kommunikationsmittel in der Schweiz einsetzt. Dazu gehören selbstverständlich auch tiefe Kosten im Roaming-Bereich.

Es ist nicht das erste Mal, dass wir uns hier im Ständerat mit Daten-Roaming beschäftigen. Ich habe zum gleichen Zeitpunkt, in dem diese Motion eingereicht wurde, die Interpellation 11.3581 eingereicht. Ich sprach damals von Roaming als "öffentlichem Ärgernis" und von "modernen Brückenzöllen". Ich bin auch heute noch der Auffassung, dass das Daten-Roaming an sich nichts mit einer modernen Auffassung von Wirtschaft zu tun hat.

In der damaligen Diskussion hat uns Frau Bundesrätin Leuthard bereits darauf hingewiesen, dass die Telekomanbieter jeweils einen individuellen Vertrag ausarbeiten müssen, also jedes Telekomunternehmen mit einem anderen Telekomanbieter im Ausland. Weil die schweizerischen Anbieter international betrachtet relativ klein sind, erhalten sie auch nicht besonders attraktive Konditionen. Der Bundesrat hat uns auf unsere Frage damals wie folgt geantwortet: Wenn wir in diesem Bereich etwas ändern wollen, dann braucht es ein bilaterales Abkommen mit der EU; sonst ist das Problem nicht lösbar. Das war die damalige Aussage, also die Aussage vor etwa zwei Jahren. Auf eine entsprechende Forderung haben wir damals verzichtet, weil wir bereits damals erkannten, dass dies wohl ein sehr hürdenreicher und vor allem auch sehr langer Weg würde.

Ein Eingriff ins Preisgefüge, wie ihn nun die vorliegende Motion fordert, wäre ein sehr ungewöhnlicher und einschneidender Eingriff in einer liberalen Marktwirtschaft. Wo gibt es dies sonst, dass der Staat praktisch per Dekret den Endkundenpreis fixiert, reguliert? Einen solchen Schritt sollten wir aus meiner Sicht keinesfalls tun. Es würden sich dann nämlich folgende Fragen stellen: Wer legt diese Preise fest? Ist das der Bundesrat, ist das das Bakom, ist das eine verwaltungsunabhängige Stelle? Es würde sich auch die Frage stellen: Wer passt diese Preise an? Wir wissen, dass sich diese Preise ständig im Wandel befinden. In welchen Zeitabständen erfolgt die Anpassung? Es stellt sich weiter die Frage: Was wäre die Basis für die Preisfixierung? Es ist nun einmal Fakt, dass die Schweizer Telekomanbieter international betrachtet besonders hohe Roaming-Gebühren zu berappen haben, weil die Anbieter in der Schweiz klein sind. Ein Preisdekret macht die Sache per se nicht günstiger. Dann würde sich die Frage stellen, ob man diese Preise je nach Anbieter individuell offerieren würde, das heisst, ob es einen Sunrise-, einen Orange-, einen Swisscom-Tarif gäbe. Käme es dann nicht wieder zur selben Situation, die wir bereits heute kennen, dass die Schweizer Preise international betrachtet relativ hoch sind? Weshalb wäre anzunehmen, dass der Bundesrat beispielsweise bessere Preise aushandeln könnte, als Sunrise, Orange und Swisscom dies heute tun?

Wenn man die Motion bis ans Ende durchdenkt, stellt man fest, dass es ja auch sein könnte, dass dann die Preise unter dem Marktpreis fixiert würden, dann käme es definitiv zu Wettbewerbsverzerrungen. Dabei würde vermutlich in erster Linie Swisscom als grösster Anbieter profitieren, und deshalb wäre dann meine Frage an die Konsumentinnen und Konsumenten, ob es in ihrem Interesse sein könnte, wenn die zwei kleineren Anbieter praktisch aus dem Wettbewerb ausgeschaltet würden.

Mit einem Preis unter dem Marktpreis käme es zudem zu Quersubventionierungen zwischen nationalem und internationalem Markt, das heisst, ein Konsument, der letztlich nur in der Schweiz telefoniert, müsste dann die Roaming-Kosten einer Konsumentin mittragen, die den Roaming-Schalter ihres Mobiles im Ausland nicht gedrückt und so das Roaming nicht ausgeschaltet hat. Das wäre die Konsequenz. Kunden, die nur schweizerische Verbindungen benötigen, würden [PAGE 242] dann letztlich jemanden subventionieren, der vor allem im Ausland telefoniert und hohe Roaming-Kosten verursacht.

Weil sich Ihre Kommission bewusst war, dass eine Umsetzung der vorliegenden Motion kaum möglich ist, sie das Roaming-Ärgernis aber wirklich auch kannte, hat sie die Telekomanbieter für eine zweite Sitzung eingeladen, um nicht zu sagen vorgeladen. Dabei wurden wir informiert, dass ab Mitte 2014 das "local breakout" in der EU beschlossene Sache ist und sich die Schweizer Telekomanbieter hier anschliessen werden. Dabei geht es darum, dass neu im Ausland zu einem lokalen Telekomanbieter gewechselt werden kann und dann die Möglichkeit besteht, ohne Wechsel der SIM-Karte von lokalen Tarifen zu profitieren. Das wurde uns in Aussicht gestellt, das ist publik und ist in den Medien heute auch so aufgenommen worden. Mitte 2014 gibt es hier eine technische Lösung. Es konnte uns glaubhaft dargelegt werden, dass die Schweizer Kunden ab diesem Zeitpunkt auch von dieser Möglichkeit profitieren werden.

Die Kommission hat zudem eine Sicherung eingebaut. Wir wollen vom Bundesrat sechs Monate nach der Umsetzung dieser technischen Möglichkeit wissen, ob sich dies in der Schweiz für die Konsumentinnen und Konsumenten eins zu eins ausgewirkt hat - deshalb das Kommissionspostulat. Der Bericht, den wir im Kommissionspostulat fordern, steht nicht im Vordergrund, sondern dient quasi als Bestätigung, dass der Auftrag erfüllt wurde.

Ich bin auch überzeugt, dass das Vorgehen Ihrer Kommission schneller ist als der unsichere Weg, den die Motion vorschlägt. Wir stehen jetzt im März 2013. Ab Mitte 2014 sollte das Problem technisch gelöst sein. Wir sprechen von einem Zeithorizont von fünfzehn Monaten. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Konsumentinnen und Konsumenten von anderen Angeboten profitieren: So werden die Preise international weiter sinken, und Angebote wie Infinity, die inklusive Roaming alles enthalten, stossen auf grosses Interesse. Ende Januar 2013, zum Zeitpunkt der Kommissionssitzung, hörten wir, dass bei Swisscom der Anteil der Infinity-Kunden 27 Prozent beträgt; heute sind es 37 Prozent. Hier haben wir eine rasante Entwicklung. Der Kommissionssprecher hat bereits angesprochen, dass mit WLAN, Skype und Whatsapp heute Alternativen bestehen, die sich rasch ausbreiten. In der Übergangszeit besteht die Möglichkeit, im Ausland eine lokale Prepaid-SIM-Karte zu kaufen. Das ist zwar noch etwas aufwendig und erinnert in der Zeit der heutigen technischen Entwicklungen eher an eine Pfahlbauermethode; sie wird dann aber durch das "local breakout" ersetzt, sodass wir die Möglichkeit haben, auf das lokale Netz zu wechseln.

Erinnern wir uns an die leidige Diskussion um die Set-Top-Boxen; damals war der Fahrplan hier im Rat wie folgt: Der Vorstoss unserer früheren Ständeratskollegin und heutigen Bundesrätin Sommaruga wurde im Juni 2007 eingereicht und im September 2007 angenommen. Es folgte dann eine Botschaft des Bundesrates. Infolge der technischen Entwicklung erübrigte sich dann die ganze Regulierung. Die Botschaft des Bundesrates wurde zwar ausgearbeitet und im Ständerat im Dezember 2010 und im Nationalrat im März 2011 behandelt. Unser Rat ist damals aufgrund der technischen Entwicklung mit 24 zu 14 Stimmen nicht mehr auf den Entwurf eingetreten, und im Nationalrat gab es nicht einmal mehr einen Antrag auf Eintreten. Innerhalb von drei Jahren fand bei den Set-Top-Boxen diese Entwicklung statt. Das hat mich vollständig davon überzeugt, dass wir hier, in diesem Bereich, eine ähnliche Entwicklung feststellen werden. Wir sprechen also bei den Set-Top-Boxen von einer Dauer von dreieinhalb Jahren. Wenn wir noch die Frist für die Inkraftsetzung berücksichtigen, kommen wir rasch auf vier Jahre.

Dieses Beispiel zeigt, wie die Technik in diesem Bereich die Politik überholen kann. Es zeigt aber vor allem auch, dass der Weg, den Ihnen die Kommission vorschlägt, viel rascher und effizienter ist.

Ich empfehle Ihnen, Ihrer Kommission zu folgen, die Motion abzulehnen und das Kommissionspostulat anzunehmen.