Theiler Georges · Ständerat · 2013-03-19
Theiler Georges · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-19
Wortprotokoll
Ich glaube, wir alle hier im Saal sind auch schon Opfer dieser Roaming-Gebühren geworden; da unterscheiden wir uns wahrscheinlich in keiner Art und Weise von allen anderen Schweizerinnen und Schweizern. Viele ärgern sich, und ich tue das ebenfalls.
Im Nationalrat habe ich diese Motion unterstützt, und ich habe jetzt ein gewisses Problem, eine andere Haltung einzunehmen. Ich will Ihnen das gerne erklären. Zuerst muss man natürlich schon wissen, dass im Nationalrat eine Kaskadenabstimmung stattgefunden hat: Man hatte keine Möglichkeit, sich zu erklären; eine echte Diskussion war da gar nicht möglich. Wir müssen uns dessen bewusst sein, dass das nicht die einzige Motion ist, die in dieser Art und Weise behandelt wird, sondern sehr viele Dinge werden oder können infolge der grossen Vorstossflut im Nationalrat leider nicht mehr à fond diskutiert werden. Sicher hatte der Nationalrat aber auch keine Kommission damit beauftragt, die Sache zu diskutieren, und er hatte keine Berichte, wie sie uns nun heute vorliegen.
Ich bin vom Saulus zum Paulus geworden. Ich habe die Dinge studiert, und wenn man die Sache genau anschaut, dann kommt man einfach zum Schluss, dass man das Problem mit einer schweizerischen Gesetzgebung nicht lösen kann. Zu dieser Erkenntnis bin ich gekommen. Deshalb stellt sich heute nicht die Frage, ob wir etwas gegen die hohen Roaming-Tarife unternehmen wollen, sondern die Frage ist nur, wie wir etwas unternehmen wollen und in welcher Zeit man etwas unternehmen kann. Das ist eigentlich die Hauptfragestellung.
Worum geht es, und worum geht es nicht? Es geht nicht darum, Preise, welche hier in der Schweiz festgelegt werden, zu regulieren. Das ist ja das Problem, dass die Roaming-Gebühr von einer ausländischen Firma erhoben wird, wenn Sie im Ausland sind. Daran haben sich unsere schweizerischen Anbieter einfach zu halten. Deshalb nützt eine schweizerische Gesetzgebung in diesem Bereich nichts. Der Staat Schweiz kann darauf also wenig Einfluss nehmen.
Ich versuche, ein Beispiel zu machen, wie man auch regulieren könnte, wenn man wollte: Wenn man jetzt feststellte, dass die Hotelpreise in Frankreich viel zu hoch sind, und sagte, das gehe nicht, das müsse geändert werden, dann könnte man ein Gesetz machen, welches allen schweizerischen Reiseveranstaltern vorschreiben würde, den Kunden keine höheren Preise als 200 Franken pro Hotelzimmer zu verrechnen. An diesem Beispiel können Sie ersehen, dass der in der Motion gemachte Vorschlag zu nichts führt. Der Reiseveranstalter würde über kurz oder lang kein Angebot für Hotels in Frankreich machen, oder er müsste die entsprechenden Kosten selber tragen, denn die französischen Hotels würden ihre Tarife wegen einer solchen schweizerischen Gesetzgebung mit Bestimmtheit nicht senken. Dieses Beispiel zeigt uns, in welcher Schwierigkeit wir stecken.
Es gibt verschiedene Wege, um das Problem anzugehen. Gerade am heutigen Tag ist es schön festzustellen, dass bekanntlich ja verschiedene Wege nach Rom führen.
Den ersten Weg zeigt uns die Motion Wyss Ursula auf, die einen staatlichen Eingriff in die Preisgestaltung einer Branche fordert. Das ist mit meinem liberalen Gewissen absolut nicht vereinbar. Diese Motion kann deshalb nur der letzte Notnagel sein, eine Art Drohung, dass wir, wenn in diesem Bereich jetzt nichts passiert, damit operieren. Wir müssen uns der Zeitachse bewusst sein. Ich teile die Meinung von Herrn Kollege Graber, dass es drei bis vier Jahre ginge, bis wir das geregelt hätten, ob wir das Tempo nun noch etwas beschleunigen können oder nicht.
Der zweite Weg ist der, den eigentlich die Kommission gehen will, nämlich darauf zu bauen, dass die schweizerischen Betreiber hier nun mehr Druck aufsetzen und dass die EU entsprechend auch neue Massnahmen ergreift. Dieser Weg ist nicht ganz der sicherste, weil wir nicht wissen, ob Resultate erzielt werden können, ob nicht noch irgendwelche Unwägbarkeiten kommen. Aber zeitlich ist es mit Bestimmtheit der interessanteste Weg, denn das passiert im nächsten Jahr. Das Ziel ist deshalb mindestens zeitlich am ehesten so erreichbar. [PAGE 243]
Der dritte Weg wäre ein bilateraler Vertrag. Ein solcher ist möglich, aber auch nur mit den europäischen Staaten. Die übrigen Staaten wären dann davon nicht betroffen, wir hätten also auch keine allgemeine Lösung. Wir wissen aber, was dies zeitlich hiesse: Bis zum Abschluss eines bilateralen Vertrags vergehen drei bis fünf Jahre; das geht also noch länger und ist auch sonst kaum ein praktikabler Weg.
Der schnellste Weg führt, wie ich gesagt habe, über die Branchenlösung, welche die Europäische Union ja in Kraft setzen wird. Deshalb ist das Postulat der KVF für mich nicht einfach nur so eine laue Sache, sondern damit will die Kommission den Druck aufrechterhalten, damit das Thema von den schweizerischen Anbietern ernsthaft angegangen wird.
Sie haben jetzt den Antrag Schmid Martin auf Sistierung der Motion bis Ende 2014 erhalten. Ich finde diese Idee gut, leider ist sie mir in der Kommission nicht in den Sinn gekommen. Damit liesse sich das Anliegen der Motion, zusätzlich zum Postulat, etwas am Kochen halten, bis Ende 2014, und somit der Druck auf die schweizerischen Anbieter, den wir alle wollen, aufrechterhalten.
Ich bitte Sie also, dem Postulat und allenfalls dem Antrag Schmid Martin auf Sistierung der Motion zuzustimmen. Falls Sie dem Antrag Schmid Martin nicht zustimmen, bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.