Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2013-03-19
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-19
Wortprotokoll
Ich danke dem Bundesrat für die Beantwortung meiner Motion und beantrage Ihnen, diese der zuständigen Kommission zuzuweisen.
Die Beratungen über die Änderung des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahnen stehen bevor, und meine Anliegen könnten so in diese Beratungen einfliessen.
Ich erlaube mir, noch einige Bemerkungen dazu anzubringen: Der Bundesrat begründet in seiner Antwort den von ihm mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahnen beantragten Einführungszeitpunkt vom 1. Januar 2020. Der Bundesrat ist weiter der Meinung, dass die Güterverkehrsbranche eine angemessene Übergangszeit brauche, der Revisionszyklus für Güterwagen zwischen vier und sechs Jahre betrage und der Ceneri-Basistunnel erst Ende 2019 eröffnet werde. Ich bin der Auffassung, dass für die Güterverkehrsbranche eine Übergangszeit von vier Jahren für die im Transitverkehr eingesetzten Güterwagen ausreicht, um die Wagen umzurüsten, insbesondere auch in Anbetracht des von der Schweiz gewährten Bonus für lärmsanierte Wagen. Es ist alles daranzusetzen, dass die Gesetzesänderungen bereits am 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt werden können. Bei einer vierjährigen Übergangszeit würden die Emissionsgrenzwerte somit ab 1. Januar 2018 gelten. Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Ceneri-Basistunnels ist in diesem Zusammenhang aus meiner Sicht nicht von Belang.
Ich bitte die Kommission, auch zu prüfen, ob die in Artikel 4 Absatz 4 vorgesehene Möglichkeit, dass der Bundesrat aus wichtigen Gründen das Inkrafttreten der Grenzwerte um höchstens zwei Jahre verschieben kann, nicht ersatzlos zu streichen sei. Die Güterverkehrsbranche wird sich ansonsten auf diese Fristverlängerung ausrichten. Der Druck auf eine zeitgerechte Umrüstung der Güterwagen auf die neuen Emissionsgrenzwerte darf aber nicht mit der Öffnung eines Seitentürchens gemildert werden.
Noch zum Lärmbonus: Ich habe darauf hingewiesen, dass der seit 1. Januar 2013 gültige Lärmbonus gemäss Artikel 19b der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (NZV) ein ungenügender Anreiz für die Wagenbesitzer ist, um ihre Güterwagen rasch zu sanieren. Mit der geforderten Verdoppelung des Lärmbonus, welcher mit einer Revision der NZV problemlos bereits per 1. Januar 2015 eingeführt werden kann, kann die Schweiz eine rasche Umrüstung der Güterwagen auf Verbundstoff-Bremssohlen oder ähnlich lärmarme Bremssysteme fördern. Ein höherer Lärmbonus rechtfertigt es, die Emissionsgrenzwerte auf den bereits begründeten Zeitpunkt vom 1. Januar 2018 einzuführen.
Zum Lärmmalus: Der Bundesrat lehnt die Einführung eines Malus mit dem Argument des massgeblich höheren administrativen Aufwands ab. Ich bitte die Kommission, auch dies zu prüfen. Erstens handelt es sich beim Malus nur um eine vorübergehende Massnahme - bis zur Einführung der Emissionsgrenzwerte -; zweitens haben die Güterbahnunternehmen in ihrer Deklaration über die Zusammensetzung ihres Güterzugs lediglich eine zusätzliche Angabe über das Bremssystem der Güterwagen zu machen. Darauf abgestützt kann die Rechnungsstellung ohne grossen Mehraufwand erfolgen. Über das in Artikel 24 NZV festgelegte Kontrollrecht der Infrastrukturbetreiberin kann die Deklaration der Güterbahnunternehmen stichprobenweise überprüft werden. Einem massvollen zusätzlichen administrativen Aufwand steht also ein hoher Nutzen gegenüber. Zum einen erhöht ein Malus den Anreiz, raschestmöglich lärmsanierte Güterwagen einzusetzen, was die Bevölkerung spürbar vor Bahnlärm schützen wird, und zum anderen können die Infrastrukturbetreiber mit den Einnahmen aus dem Malus einen Teil der Mindereinnahmen kompensieren, die durch den erhöhten Lärmbonus entstehen.
Ich bitte Sie, meinen Antrag auf Zuweisung der Motion an die KVF-SR zu unterstützen.