Engler Stefan · Ständerat · 2013-03-19
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-19
Wortprotokoll
Ich möchte mich vorerst beim Bundesrat für die Antwort, die mich zufriedenstellt, bedanken. Wichtiger ist allerdings die Frage, ob die der Überführung des Netzes zugrunde gelegten Voraussetzungen tauglich sind, die Attraktivität zu erhöhen, damit in die Netze investiert wird. Der Anlass für meine Interpellation war, in Erfahrung zu bringen, wie die Überführung des Netzes zu Swissgrid erfolgen würde. Meinem Interesse dafür lag die Interessenlage der Kantone zugrunde, die als indirekte Aktionäre am Hochspannungsnetz beteiligt waren. Meine Sorge war, dass mehr oder weniger unter Ausschluss der Öffentlichkeit Vermögenswerte der Kantone verschoben würden und allenfalls durch entsprechende Bewertungen vernichtet werden könnten.
In der Zwischenzeit hat diese Überführung stattgefunden, die Bedingungen und Voraussetzungen sind zum Teil auch bekannt, und man könnte vordergründig meinen, der Streit ums Netz sei damit beigelegt. Ob die alten Eigentümer und damit indirekt die Kantone nicht Anspruch auf die Anrechnung der Verkehrswerte gehabt hätten, ist eine Frage, die letztlich die Gerichte zu entscheiden haben werden, weil bekanntlich noch Fälle hängig sind, die in diesem Punkt beurteilt werden müssen.
Eine nicht ganz einfache Rolle kommt in diesem Zusammenhang meines Erachtens der Regulierungsbehörde zu, der Elcom, welche einerseits Herrin über die Tarife ist, andererseits aber darauf achten muss, dass die Versorgungssicherheit erhalten bleibt. Sie muss weiter auch die Belastungen für die Stromkunden möglichst gering halten und gleichzeitig die Attraktivität steigern, damit ins Netz investiert wird. Von der Elcom, der Regulierungsbehörde, wird also erwartet, dass sie eine Vielzahl von Aufgaben wahrnimmt, die zu Zielkonflikten führen müssen.
Einig ist man sich in der Politik und in der Stromwirtschaft darüber, dass es letztlich vom qualitativen Netzausbau abhängen wird, wie schnell sich der Ausbau der erneuerbaren Energien in unserem Land realisieren lässt. Es hat sich herausgestellt, dass ein zu grosser Zeitverzug bei der Refinanzierung von Netzbauinvestitionen das grösste Investitionshemmnis ist. Will man den Netzausbau nicht mit staatlichen Beiträgen fördern, müssen für die Eigentümer und für die Investoren Investitionsanreize geschaffen werden, die es attraktiv machen, in die Netze zu investieren, und zwar über alle Spannungsebenen hinweg. Die Politik ist letztlich darauf angewiesen, dass die Stromfirmen in ihre Netze investieren. Das hat man bezüglich der Verteilnetze offenbar erkannt und über eine Revision der Stromversorgungsverordnung den garantierten Kapitalzinssatz für Stromnetze angehoben.
Bezüglich meiner Fragen 3 und 4, welche die Anreize für den künftigen Netzausbau ansprechen, nämlich eine risikogerechte Entschädigung und die künftige Dividendenpolitik von Swissgrid, wollte der Bundesrat wahrscheinlich nicht viel mehr sagen, weil es letztlich Sache von Swissgrid und Elcom ist, das zu beurteilen. Ich bin allerdings überzeugt davon, dass es von der künftigen Dividendenpolitik abhängen wird, ob, wie stark und wie schnell in die Netze investiert wird. Tatsache ist, dass die risikogerechte Entschädigung und die Dividendenpolitik auch in einem engen Zusammenhang mit der Versorgungssicherheit stehen. Nur wenn die Entschädigung und die Dividendenpolitik marktkonform sind, das heisst, wenn eine genügende Rendite aus den Investitionen im Netzbereich resultiert, wird es möglich sein, Investoren zu finden, die bereit sind, in die Netzinfrastruktur zu investieren.
Insofern glaube ich schon, dass wir mit der Überführung des Netzes erst einen kleinen Schritt auf einem Weg gemacht haben, bei dem es darum geht, wer in Zukunft mit wie viel Schwung in die Stromnetze investieren soll und wird.