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David Eugen · Ständerat · 2001-10-04

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-10-04

Wortprotokoll

Ich möchte noch auf einen Punkt verweisen, der mir besonders wichtig ist; ich war seinerzeit im Zusammenhang mit dem Erlass des Arbeitsgesetzes auch aktiv.

Mir geht es um die Frage, ob dauernde Nachtschichtarbeit gesundheitlich schädlicher ist als der Wechsel zwischen Nacht- und Tagesarbeit. Hier wird vom Amt die Auffassung vertreten, es sei so und sei auch arbeitsmedizinisch erwiesen, dass der zweite Ansatz für die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und -nehmer vorzuziehen sei und sie somit weniger mit gesundheitlichen Nachteilen rechnen müssten. Es geht ja insbesondere auch darum, dass der gesundheitliche Zustand dieser Arbeitnehmer mit 50 Jahren nicht so ist, dass sie aufgrund der dauernden Nachtarbeit nicht mehr erwerbsfähig sind.

Ich habe aber auch bei verschiedenem Nachfragen nicht herausfinden können, ob arbeitsmedizinische Gutachten - nicht nur Theorien, sondern Facts - vorliegen, die belegen, dass dauernde Nachtarbeit gesundheitlich schädlicher ist als der Wechsel zwischen Nacht- und Tagesarbeit. Wenn man mit den Arbeitnehmern spricht, ist es tatsächlich so - ich habe das selbst wiederholt erlebt -, dass jene, die Nachtarbeit leisten, behaupten, sie wollten lieber dauernd Nachtarbeit leisten; es sei für ihr Gefühl, ihre Gesundheit und das Familienleben usw. weniger belastend, wenn sie in einer Dauernachtschicht eingeteilt seien, als wenn sie nach einigen Wochen wieder zur Tagesarbeit wechseln müssten.

Ich kann mir auch vorstellen, dass eine solche Art Nachtarbeit aus präventivmedizinischen Gründen auf eine bestimmte Anzahl Jahre eines Arbeitslebens - z. B. fünf - beschränkt wird. Das ist vielleicht richtig. Das Amt muss meines Erachtens nachweisen, dass der Vorschlag, der von der Amtsstelle kommt, wonach man Nachtarbeit in einem relativ kurzen Rhythmus mit Tagesarbeit abwechseln muss, für die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und -nehmer vorteilhafter ist. Ich finde, wir müssen das nach objektiven Kriterien entscheiden und dürfen hier nicht auf subjektive Wertungen - sei es vonseiten der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer oder auch der Verwaltung - abstellen.

Daher ist es mir ein Anliegen, dass das Bundesamt diese Frage genau klärt und entsprechend belegt. Ich habe gehört, dass jetzt die Arbeitgeber daran sind, ein arbeitsmedizinisches Gutachten in die Wege zu leiten, das einen Vergleich zwischen dauernder Nachtarbeit einerseits und Nachtarbeit im Wechsel mit Tagesarbeit andererseits enthält.

Für mich ist das in dieser ganzen Frage der zentrale Punkt. Es ist klar, dass es auch bei uns in der Ostschweiz viele Unternehmen gibt, die mit dieser Arbeitsform arbeiten. Sie wissen, dass sie sich ans Arbeitsgesetz halten müssen. Ich bin bereit, sie zu unterstützen, wenn das gesundheitspolizeilich richtig ist, dass die Dauernachtarbeit weniger - oder jedenfalls nicht mehr - schadet als der Wechsel von Nachtarbeit und Tagesarbeit.

Ich bitte daher den Bundesrat, diesen Fragen die nötige Beachtung zu schenken und diesen Entscheid nicht einfach nach administrativen oder anderen Überlegungen zu treffen.