Noser Ruedi · Nationalrat · 2013-09-17
Noser Ruedi · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2013-09-17
Wortprotokoll
In seiner Antwort auf die Interpellation 11.3481 gibt der Bundesrat bekannt, dass bei einer Unterdeckung der Stilllegungs- und Entsorgungsfonds nicht [PAGE 1442] ausgeschlossen werden kann, dass sich der Bund und damit die ganze Bevölkerung an den Kosten der Stilllegung und Entsorgung der Schweizer Atomkraftwerke beteiligen muss: "Wenn die Deckung des Differenzbetrags für die Nachschusspflichtigen wirtschaftlich nicht tragbar wäre, müsste die Bundesversammlung beschliessen, ob und in welchem Ausmass sich der Bund an den nichtgedeckten Kosten beteiligt."
Mit meiner Motion möchte ich, dass das Kernenergiegesetz sowie die Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung abgeändert werden, um sicherzustellen, dass die öffentliche Hand da nicht tätig werden muss - nach dem Grundsatz, dass auch wirklich die Stromkonsumenten die Kosten tragen müssen. Eigentlich ist die Motion relativ einfach und verständlich. Es ist klar: Jedermann, der möchte, dass der Bund da nicht mit Steuergeldern einspringen muss, müsste die Motion eigentlich unterstützen.
Ich habe mit Interesse festgestellt, dass der Bundesrat seine Einschätzung der Frage, ob die Reserven genügen, zumindest zum Teil überprüft hat. Die Anforderungen an die Einzahlungen sind ja erhöht worden, ich möchte der Frau Bundesrätin dafür danken. Denn angesichts der Risiken für die öffentliche Hand, die Sie in der Beantwortung der Interpellation ja aufgeführt haben, muss man bei der Fondsdeckung auf der sicheren Seite sein, wenn man die Gesetzgebung macht. Meiner Ansicht nach ist die Erhöhung der jährlichen Deckungsbeiträge, die der Bundesrat beschlossen hat, dahingehend zu interpretieren, dass der Bundesrat durchaus ein gewisses Risiko sieht, dass also die Deckungsbeiträge zu tief sein könnten. Ich bin der Ansicht, dass man dieses Risiko mit einer Gesetzesänderung besser in den Griff bekommen würde als mit einer blossen Aufstockung der Fonds.
Allerdings - und das möchte ich hier auch betonen - haben diese beiden Vorstösse schon eine gewisse Wirkung gezeigt; es gab ja noch einen anderen, den wir hier angenommen haben. Ich würde mich aber trotzdem freuen, wenn wir den Steuerzahler von diesem Risiko entlasten könnten, hier einspringen zu müssen, wenn bestimmte Werke nicht zahlungsfähig wären.
Allen Kritikern, die hier ab und zu auftreten, würde ich empfehlen, einfach die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 11.3481 wirklich zu lesen. Da wird nämlich das erste Mal auch klar festgehalten, dass bei bestimmten Werken der Durchgriff auf die Mutterbetriebe unter Umständen nicht möglich ist; das heisst, dass dort, wo die Werke ausgelagert sind, nur die Werke an sich als Haftungsgrundlage zur Verfügung stehen und nicht unbedingt die Muttergesellschaften. Das hat mir ziemlich zu denken gegeben.
Darum hoffe ich, dass Sie meine Motion annehmen.