Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2013-09-17
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2013-09-17
Wortprotokoll
Wir haben hier eine Motion Fournier vor uns, die die Stromleitungen und den Hochspannungsleitungsbau, vor allem die Erdverlegung, betrifft. Herr Fournier hat diese Motion eingereicht und verlangt, dass das Stromversorgungsgesetz (StromVG) um zwei Punkte ergänzt wird. Unter Buchstabe a seiner Motion will er festschreiben, dass im Plangenehmigungsverfahren die unterirdische Verlegung von Hochspannungsleitungen beschleunigt behandelt wird. Unter Buchstabe b will er, dass die nationale Netzgesellschaft zur Deckung der Mehrkosten einen entsprechenden Zuschlag auf den Strom veranlassen kann. Das ist die Stossrichtung der Motion. Hinzu kommt, dass Herr Fournier auch noch fordert, dass die Grossverbraucher Sonderkonditionen erhalten, damit sie nicht über Gebühr belastet werden.
Wir haben diese Thematik in der Kommission aufgenommen. Wir haben festgehalten, dass wir mehrheitlich einen Änderungsantrag unterstützen, der sich etwas von der unterirdischen Verlegung der Hochspannungsleitungen löst und die generelle Beschleunigung des Stromnetzaufbaus verlangt. Das ist eigentlich eine grundsätzliche Erweiterung des Auftrages von Herrn Fournier, was Buchstabe a seiner Originalmotion betrifft. Bei Buchstabe b, wo es darum geht, die Kostenumwälzung neu zu berechnen oder Sonderkonditionen für Grossverbraucher einzuführen, hat die Kommissionsmehrheit entschieden, dass man dort nur einen Prüfungsauftrag und keinen verbindlichen Auftrag gibt. Dies ist deshalb so, weil diese Sonderkonditionen und auch diese ganzen Umlagerungsmodelle finanzieller Art letztlich schon wieder zu einer Sonderregelung führen. Das muss dann sicher in einem Gesamtkontext bearbeitet werden und sollte jetzt nicht einfach einseitig auf die Erdverlegung und einseitig auf die Grossverbraucher ausgerichtet sein. Wir geben in diesem Punkt dem Bundesrat die Möglichkeit, die Frage in einem Gesamtkontext zu prüfen, statt hier eine Lex specialis einzuführen.
Zu den Minderheiten: Der Antrag der Minderheit Knecht ist sehr einfach, denn sie verlangt nichts anderes, als dass man die Motion Fournier tel quel ablehnt. Die Begründung ist relativ einfach. Der Antrag wird von der Minderheit damit begründet, dass offenbar kein Handlungsbedarf besteht, zumindest nicht zum heutigen Zeitpunkt.
Die andere Minderheit will eigentlich am Originaltext der Motion Fournier festhalten. Das heisst, sie will eben auch den Punkt bezüglich der monetären Umlagerung bei den Stromkosten verbindlich festhalten und ebenfalls eine verbindliche Regelung für Sonderkonditionen für Grossverbraucher vorsehen.
Ein Statement der Kommissionsmehrheit will die Netzproblematik verstärkt in den Fokus nehmen. Genügend Netze zu haben ist absolut nötig, um eben die Potenziale, die regional und saisonal unterschiedlich ausfallen, optimal miteinander zu vernetzen. Denken Sie daran, dass es beim Netzausbau auch um grosse Infrastrukturen geht, die wir in die Landschaft stellen wollen und müssen, damit wir ebenfalls den internationalen Transfer von grossen Strommengen ermöglichen können. Wie Sie ja wissen, ist die Netzinfrastruktur im Land nicht die modernste und nicht die jüngste. Hier haben wir Handlungsbedarf. Deshalb geht der Text der Kommissionsmehrheit sicher in die richtige Richtung, indem man fordert, dass man Verfahren beschleunigen muss, aber dann auch die ganze Frage der monetären Seite klären muss.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und die Motion Fournier mit dem abgeänderten Text anzunehmen.