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Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-09-17

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-09-17

Wortprotokoll

Wir haben keine Differenz in der Auffassung, dass Geothermie eine sinnvolle, wichtige Methodik darstellt und wir insbesondere im Bereich der Wärme sehr froh wären, hier Resultate zu haben. Wir sind auch einverstanden, diesen Bereich weiterhin zu unterstützen, damit Risiken und Schwierigkeiten genauer untersucht werden können.

Ihre Motion beinhaltet einige Elemente, die entweder bereits erfüllt sind oder die anders formuliert werden müssten. Deshalb müssen wir die Motion formal ablehnen. Wenn der Rat sie annehmen würde, müsste man für den Zweitrat eine Abänderung Ihres Motionstextes prüfen.

Zu den einzelnen Elementen kurz Folgendes: Sie verweisen zu Recht auf die Energieforschung, auf ein verstärktes Engagement des Bundes. Das hat das Parlament seit Einreichung Ihres Vorstosses bereits genehmigt, indem Geothermie jetzt im Rahmen der Umsetzung des Aktionsplanes "Koordinierte Energieforschung Schweiz" eines der sieben Swiss Competence Centers for Energy Research sein wird und somit von den zusätzlichen Mitteln profitiert; das ist an sich somit erfüllt.

Was die Planung und den Bau von Pilot- und Demokraftwerken betrifft, finden Sie in der Energiestrategie 2050 im Rahmen der Einspeisevergütungen und der Fördermodelle das entsprechende Förderprogramm des Bundes, das jetzt der parlamentarischen Beratung harrt; das ist aber so umgesetzt.

Problematisch ist ein nationaler Richtplan. Für die Richtplanung sind die Kantone zuständig. Der Bund hat keine nationalen Richtpläne, er hat keine Kompetenz dazu. Wir können die Kantone ermuntern, im Rahmen ihrer Richtplanung Orte für Wind- und Wasserenergie sowie Geothermie auszuscheiden; auch das finden Sie als Idee des Bundes in der Energiestrategie 2050. Hier hat zudem seit 2010 das BFE das Pilotprojekt Geobest, welches den Schweizerischen Erdbebendienst beauftragt, Empfehlungen für die kantonalen Bewilligungs- und Aufsichtsbehörden abzugeben, was das Risiko der induzierten Seismizität betrifft. Auch bei diesen Richtlinien, die Sie ansprechen, ist also einiges bereits erledigt.

Wir sind deshalb der Meinung, dass es einen Aktionsplan, wie Sie ihn gesamthaft fordern, nicht mehr braucht respektive dass wahrscheinlich seit der Einreichung bereits einiges erledigt ist.