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Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2013-09-17

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2013-09-17

Wortprotokoll

Ich werde mir erlauben, mit diesem Votum gleich zu sämtlichen Minderheitsanträgen zu sprechen, damit wir die Ratseffizienz erhöhen können.

Bei dieser Vorlage hat ja eigentlich die UREK darauf hingewiesen, dass man Agrotreibstoffe nach klaren Kriterien ermöglichen soll und sie nicht verhindern oder verbieten will. Was wir aber jetzt vor uns haben, hat die Problematik, dass die Einfuhr und Ausfuhr dieser Agrotreibstoffe logischerweise nicht vor den Landesgrenzen haltmacht. Deshalb ist es unnötig, eigentlich den Inlandanbau anders zu regulieren als alles das, was vom Ausland in die Schweiz importiert wird. Die Kommentare von Alcosuisse betreffend den Bericht der Empa haben klar gezeigt, dass nur, wenn Inland und Ausland hier Hand in Hand gehen, solche Agrotreibstoffe auch im Inland überhaupt eine Chance haben werden, vielleicht in einer kleinen Quantität auf den Markt zu [PAGE 1423] kommen. Es geht also darum, dass die Schweiz beim Anbau nicht andere Kriterien festlegt als das Ausland. Das ist ein wesentlicher Bestandteil. Sonst bringt ja diese Gesetzgebung wirklich nichts, wenn wir der Mehrheit folgen. Dann machen Sie eine Verschärfung, machen eigene Kriterien, und letztlich haben wir das Gegenteil von dem erreicht, was ursprünglich die Vorlage wollte. So werden nämlich die Agrotreibstoffe in der Schweiz nicht ermöglicht, sondern verhindert, und dann ist es wirklich nicht mehr sinnvoll, ein Gesetz zu machen über etwas, was man verhindern will.

Also: Man muss das Gesamtsystem anschauen, und man muss dafür sorgen, dass die internationalen Regulierungen auch hier in der Schweiz gelten. Ich beleuchte eben gerade auch den Konnex zu Artikel 35d des Umweltschutzgesetzes, wo es eigentlich um die genau gleiche Thematik geht. Dort wird ja dann die Ratslinke mit der Minderheit Nordmann beantragen, dass man soziale und ökologische Kriterien zwingend für alle biogenen Treibstoffe und Brennstoffe anwenden und untersuchen muss. Aber dann muss ich Sie fragen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Ratslinken, nach welchen Kriterien Sie vorgehen wollen, wenn es nicht internationale Kriterien sind. Sie müssen dann im Inland eigene Kriterien festlegen, weil die internationalen Kriterien noch gar nicht existieren. Die Schweiz hat bei der Normierung der internationalen Kriterien Nein gesagt, weil sie eben nicht gut sind. Aber was sind unsere Kriterien, und welche Massstäbe muss man dann anwenden?

Nehmen Sie einen Fall: Einen Camion Biotreibstoff, der aus Deutschland kommt, müssen Sie dann anders bewerten als denjenigen Treibstoff, der in der Schweiz produziert wird. Wie wollen Sie das im Inland mit der gleichen Umweltschutzbehörde machen, die sowohl für diejenigen Treibstoffe zuständig ist, die aus dem Ausland kommen, wie für diejenigen, die im Inland angebaut werden? Das wird nicht gehen. Also müssen Sie hier klar festhalten, dass die Schweiz für die internationalen Standards kämpfen und sie mittragen muss und sie sowohl für die inländischen wie auch für die ausländischen Agrotreibstoffe einsetzen können muss. Alles andere macht schlicht keinen Sinn, und wir haben sonst nur einen bürokratischen Apparat eingeführt. Frau Bundesrätin Leuthard kann dann irgendeine neue Abteilung gründen, die aber dann letztlich wieder damit zu kämpfen hat, dass sie nicht weiss, ob sie sich an die internationalen oder an die inländischen Standards halten muss. Das macht gar keinen Sinn. Daher ist es nichts als logisch, wenn man hier bei Artikel 2 Absatz 3 Litera d der Minderheit Parmelin zustimmt und dann bei Artikel 35d des Umweltschutzgesetzes auf jeden Fall der Mehrheit folgt. Alles andere wäre nicht konsequent.

Ich erinnere Sie auch noch einmal daran, von welcher Quantität wir hier sprechen. Im Bereich des Treibstoffmarktes machen die biogenen Treibstoffe 1,2 Promille aus - 1,2 Promille! Wollen Sie dafür wirklich eine separate Abteilung schaffen? Frau Bundesrätin Leuthard hat in ihrem Departement nicht einmal einen klaren Auftrag für diese 1,2 Promille. Um diese Frage geht es!

Deshalb bitten wir Sie, wie gesagt, bei Artikel 2 Absatz 3 Litera d dem Antrag der Minderheit Parmelin zuzustimmen und bei Artikel 35d des Umweltschutzgesetzes dem Antrag der Mehrheit.