Brändli Christoffel · Ständerat · 2001-10-04
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-10-04
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir, dass ich doch zwei, drei Bemerkungen anbringe. Nachdem meine Empfehlung in einem ersten Anlauf mit einer - ich möchte sagen - verunglückten Begründung abgelehnt wurde, wird sie jetzt im Nachhinein in leicht korrigierter Fassung angenommen. Ich möchte dafür danken, dass der Bundesrat diese Empfehlung annimmt, weil ich überzeugt bin, dass es eben um eine wichtige Frage geht.
Es war nie die Absicht - das geht aus meiner Begründung klar hervor -, irgendwelche völkerrechtlichen Garantien zu verlangen. Es ging darum, dass die Neutralität, so wie wir sie verstehen, respektiert wird und dass wir ein entsprechendes Signal vonseiten der Uno bekommen. Diese Frage sollte vorfrageweise abgeklärt werden. Dabei habe ich bewusst offen gelassen, mit welchem Gremium diese Frage geklärt wird. Es kann also durchaus sein, dass man sich auf die operative Seite der Uno beschränkt, weil es mir auch klar ist, dass wir nicht eine Resolution verlangen können, in der dann am Schluss die Uno diesen Neutralitätsbegriff definiert. Das geht aus der Begründung klar hervor.
Der Bundesrat äussert sich jetzt in seiner sehr kurzen Begründung nicht mehr zur Frage der vorfrageweisen Abklärung. Ich persönlich bin der Meinung, dass das gerade im Hinblick auf die Volksabstimmung eine sehr entscheidende Frage, ein entscheidendes Signal, wäre. Ich wäre froh, wenn der Bundesrat sich dazu noch äussern würde.
Dann möchte ich auf Folgendes hinweisen: Die unglücklichen Begründungen, die Sie in der ersten Antwort geliefert haben - man kann sie ja jetzt nicht einfach zerreissen und in den Papierkorb werfen und sagen, die gebe es nicht mehr -, sind natürlich heute Bestandteil der gegnerischen Argumentation im Blick auf die Volksabstimmung. Sie sagten dort, das Anbringen eines formellen Neutralitätsvorbehaltes sei rechtlich nicht notwendig und politisch nicht zweckmässig. Jetzt machen wir eigentlich diesen Vorbehalt. Wir machen nicht einen formellen Vorbehalt, aber es hat ja auch nie jemand von einem völkerrechtlich-formellen Neutralitätsvorbehalt gesprochen. Jetzt wird das reduziert auf die Aussage, ein Neutralitätsvorbehalt oder ein Neutralitätsvermerk sei nicht zweckmässig und politisch nicht möglich. Ich glaube, es ist richtig festzuhalten, dass der Bundesrat jetzt bereit ist, einen solchen Vermerk anzubringen. Das hätte man, meine ich, in der Begründung noch deutlicher sagen können.
Was ich als schwerwiegender betrachte, ist die Formulierung "mit dem Wunsch nach einem Neutralitätsvorbehalt", die man gewählt hat. Dort spricht man nicht mehr vom "formellen Neutralitätsvorbehalt". Anlässlich ihres Uno-Beitritts würde die Schweiz somit zum Ausdruck bringen, dass sie wegen ihrer Neutralität nicht willens oder nicht in der Lage ist, als künftiges Uno-Mitglied sämtliche Verpflichtungen aus der Uno-Charta zu übernehmen. Nun gibt es in dieser Uno-Charta Verpflichtungen, die man übernehmen muss, und es gibt - man könnte sagen - freiwillige Verpflichtungen, die man gestützt auf Abkommen übernehmen muss. Es geht da vor allem auch um den Einsatz von Truppen im Zusammenhang mit dem Weltfrieden. Das wird natürlich jetzt nicht differenziert, sondern nach Meinung des Bundesrates will die Schweiz jegliche Verpflichtung - es wird dann auch gesagt: jeden Entscheid - der Uno vollziehen.
Es ist natürlich schon sehr entscheidend, dass man mit dem Uno-Beitritt Pflichten, aber eben auch Freiheiten hat. Ich glaube, dass die Darlegung - und zwar die überzeugende Darlegung - der Freiheiten, die man hat, bis heute noch nicht gelungen ist. Es ist sehr wesentlich, dass man eben deutlich macht, welche Freiheiten man hat und welche Freiheiten wir uns auch ausbedingen wollen. Sie müssen das jetzt nicht hier auslegen. Ich glaube aber, es ist sehr entscheidend, dass hier Klarheit geschaffen wird, denn sonst dürfte die Antwort, die Sie jetzt eben schliesslich "zuhanden des Papierkorbs" produziert haben, Ihnen hier doch noch einige Schwierigkeiten bereiten.
Also nochmals recht vielen Dank für den "Schwenker" und für die Zustimmung zu meiner Empfehlung.