Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · 2013-09-17
Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-17
Wortprotokoll
In der Schweiz wird kaum jemand mehr warm mit Agrotreibstoffen, auch die CVP/EVP-Fraktion nicht. Was einst als Teil der Lösung des Klimaproblems betrachtet wurde, dem wird heute mit grosser Skepsis begegnet, und zwar zu Recht. "Agrotreibstoffe" heisst auch: grossflächige Monokulturen auf einstigen Waldflächen, Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion in Gebieten, wo die Nahrungsmittel knapp sind. Es bedeutet Menschenrechtsverletzungen, Vertreibungen von Kleinbauern und oft auch eine stark negative Umweltbilanz. Das kann niemand wirklich wollen.
Wir begrüssen deshalb die Gesetzesänderungen im Rahmen der parlamentarischen Initiative. Wir begrüssen, dass auch die Auswirkungen der Agrotreibstoffe in Bezug auf Landrechte und Ernährungssicherheit in der Gesetzgebung beachtet werden sollen. Lassen wir das geltende Recht weiterlaufen, so kann es aber sein, dass die Schweiz Steuererleichterungen für Treibstoffe gewährt, welche unter ökologisch und sozial absolut unannehmbaren Bedingungen hergestellt wurden.
Ich möchte dies herausstreichen: Die Gesetzesänderungen betreffen zum grössten Teil nicht irgendwelche Verbote, sondern die Kriterien für die Gewährung von Steuererleichterungen. Oder anders gesagt: Es geht um den Erlass von Steuern, weil dieser oder jener Produzent die hehren Vorgaben erfüllt. Dann sollten es aber schon hehre und nicht etwelche Vorgaben sein. Schon von daher ist ein Eintreten auf die Vorlage ratsam.
Wir haben gehört, dass in der Schweiz - das ist die Argumentation der Minderheit - sehr wenig Agrotreibstoff zur Anwendung gelangt. Man kann sich also streiten, ob man für ein kleines Problem ein grosses Gesetzeswerk schaffen soll. Dazu ist zu sagen: Wir haben heute nur deshalb ein kleines Problem in der Schweiz, weil bis jetzt eine gute Gesetzgebung besteht, weil diese Agrotreibstoffe nicht konkurrenzfähig sind, solange sie der Steuer unterliegen, und weil wir harte Kriterien für Treibstoffe haben, die eben nicht der Steuer unterliegen. Jetzt wollen wir nicht ein neues Gesetz schreiben, sondern wir wollen dieses gute bestehende Gesetz in vorausschauender Art erweitern, und zwar vor allem um die sozialen Kriterien. Das und nichts mehr schlägt Ihnen die Kommission vor.
Was noch zu betonen ist: Es mag ja richtig sein, dass wir von einem kleinen Problem für die Schweiz reden. Es handelt sich aber um ein grosses, um ein immenses Problem in den betroffenen Gebieten, an dem aber glücklicherweise die Schweiz nur eine sehr kleine oder besser gesagt gar keine Schuld trägt. Wir wollen schlicht und einfach, dass das so bleibt. Wir wollen, dass nicht wir Schweizer schuld sind an diesem Elend und an diesen Ungerechtigkeiten.
Letztlich kommt hinzu, dass die gesetzgeberische Arbeit ja schon gemacht ist. Der Entwurf wurde ausgearbeitet, die Vernehmlassung hat stattgefunden und fiel positiv aus, vor allem unter den Kantonen, und der Entwurf liegt konsolidiert vor. Es gibt also kaum einen Grund, nicht auf dieses Geschäft einzutreten.
Inhaltlich macht die Kommissionsmehrheit das Richtige: Sie definiert strikte Anforderungen an Steuererleichterungen auf Gesetzesstufe. Solange die Agrotreibstoffe ohne diese Erleichterungen nicht konkurrenzfähig sind, ist damit der Sache Genüge getan. Sollte sich das ändern, wird dem Bundesrat in Artikel 35d des Umweltschutzgesetzes die Möglichkeit gegeben, die nicht nachhaltig produzierten Agrotreibstoffe zu verbieten. Damit ist das Anliegen auf die schlankestmögliche Art umgesetzt.
Ich bitte Sie im Namen der CVP/EVP-Fraktion in diesem Sinne, auf das Geschäft einzutreten.
Der Standesinitiative Luzern 09.315 stimmen wir zu. Sie verlangt letztlich zwar kaum anderes als das, was wir mit der parlamentarischen Initiative schon anpacken. Wir gewichten die Sensibilitäten im Agrarkanton Luzern aber so hoch, dass wir nicht umhinkommen, dieser Initiative Folge zu geben; sie will schliesslich das Richtige.