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Rösti Albert · Nationalrat · 2013-09-17

Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-09-17

Wortprotokoll

Das Anliegen, Steuererleichterungen nur für diejenigen biogenen Treibstoffe zu gewähren, die hinsichtlich ihrer Produktion eine ausreichende ökologische und soziale Bilanz aufweisen und auch die Nahrungsmittelproduktion nicht konkurrenzieren, ist nachvollziehbar und wurde in der UREK ausführlich und lange diskutiert. Im Bewusstsein, dass in den Jahren, die seit der Einreichung der Initiative vergangen sind, einiges gegangen ist, kommt die SVP-Fraktion im Endergebnis zum klaren Schluss, dass Ertrag und Aufwand in dieser Vorlage in einem zu schlechten Verhältnis stehen, weshalb wir besser auf die Änderung verzichten. Die folgenden Gründe führen uns zu diesem Schluss:

In der Schweiz wurden im Jahr 2012 gemäss Bericht der UREK zirka 4,6 Millionen Liter Bioethanol an über 180 Tankstellen in den Verkehr gebracht. Dies sind gerade mal 1,2 Promille des gesamten jährlichen Benzinabsatzes - 1,2 Promille! Beim Biodiesel sind es 4,1 Promille, über die wir hier sprechen. Demgegenüber, und das ist die andere Seite, betont der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf, dass die Umsetzung der Vorlage unabhängig davon, wie viele Gesuche um Steuererleichterung gestellt werden, mit einem beachtlichen Aufwand für die Anpassung der bestehenden Verordnungen und Vollzugsinstrumente verbunden ist. Der Mehraufwand wird im Kommissionsbericht auf 4 bis 6,5 Stellen nur bei der Eidgenössischen Zollverwaltung geschätzt. Der Bundesrat behält sich zudem ausdrücklich vor, Personalressourcen zu einem späteren Zeitpunkt und bei entsprechendem Bedarf zu beantragen - dies in einer Zeit, in der uns oft vorgeführt wird, dass wir für die Weiterentwicklung der Finanzen und der Ausgaben Sorge tragen sollen.

Heute werden vorwiegend Gesuche um Steuererleichterung für biogene Treibstoffe aus Abfällen und Rückständen und nur wenige Gesuche bezüglich Treibstoffen aus anderen Rohstoffen bei der Eidgenössischen Zollverwaltung eingereicht. Dem Hunger in der Welt kann somit mit der Anpassung des Gesetzes nicht entgegengewirkt werden, zumal kein direkter Zusammenhang zwischen biogenen Treibstoffen und der Nahrungsmittelproduktion aufgezeigt werden kann. Es ist nach wie vor so, dass der Hunger in der Welt kein Mengenproblem, sondern ein Verteilungsproblem ist.

In den Ausführungen zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen im Bericht der Kommission wird denn auch dargelegt, dass die Vorlage die Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion nicht auszuschliessen vermag, weil die dafür notwendigen internationalen Standards fehlen. Deshalb unterstützt unsere Fraktion auch die Minderheit Parmelin. Wir wollen den entsprechenden Absatz nicht im Gesetz haben, weil wir diese internationalen Standards noch gar nicht kennen; sie existieren noch gar nicht. Wir möchten das dann wieder hier drinnen diskutieren.

Im selben Unterkapitel im Bericht der Kommission wird auch darauf hingewiesen, dass die zusätzlichen Kriterien für die Steuererleichterungen keinen grossen Einfluss auf das Marktvolumen hätten. Der Schweizer Markt für biogene Treib- und Brennstoffe werde wohl weiterhin klein bleiben, dies insbesondere, solange sich die Preisverhältnisse für fossile und biogene Treibstoffe nicht deutlich veränderten. Wenn sich aber das Marktvolumen nicht verändert, wird es auch keine Veränderung in Bezug auf die angestrebten ökologischen und sozialen Kriterien geben. Insofern steht der zusätzliche Aufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen.

Hinzu kommt noch das bereits erwähnte Thema der Flugzeuge, deren Treibstoff nicht besteuert werden kann. Wir können ja nicht Vorschriften machen, wenn allenfalls Flugzeuge mit biogenem Treibstoff, der zulasten der Nahrungsmittelproduktion produziert wurde, fliegen, wir können da keine Mauer machen.

Gestützt auf diese Ausführung ersuche ich Sie namens der SVP-Fraktion, nicht auf die Vorlage einzutreten.