Bäumle Martin · Nationalrat · 2013-09-17
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2013-09-17
Wortprotokoll
Ich möchte ganz kurz in die Geschichte zurückblenden: Um die Jahrtausendwende herrschte Goldgräberstimmung, was Biotreibstoffe anbetraf. Die Bauern dachten, es gebe einen neuen Absatzmarkt für Biotreibstoffe, und Umweltkreise glaubten, dass das Energieproblem durch Biotreibstoffe gelöst werden könnte. Damals wurden Fragen wie "Nahrung oder Benzin?" nur ansatzweise behandelt. Ich habe zu den grossen Skeptikern gehört, weil ich schon damals die ökologischen Gesamtbilanzen als eher negativ beurteilte, obwohl die bereits vorliegenden Studien ein eher positives Signal zeigten. So haben wir dann 2006 in der Session in Flims Steuerbefreiungen und [PAGE 1421] Steuererleichterungen beschlossen, wobei ich damals dafür gesorgt habe, dass die ökologische Gesamtbilanz im Gesetz berücksichtigt werde und dass sozial annehmbare Bedingungen die Grundlage sein müssten. Daraus hat der Bundesrat eine Verordnung gemacht, die heute noch gültig ist und die im Prinzip eigentlich genügt hat.
Studien, die später vorlagen, insbesondere diejenigen der Empa, haben das gezeigt, was ich damals in meinen Voten vorausgesehen hatte: Es gibt bei Biotreibstoffen, die mit der Nahrungsmittelproduktion in Konkurrenz stehen, kaum eine gute ökologische Gesamtbilanz; das heisst, dass Mais, Raps und Soja eine derart schlechte ökologische Gesamtbilanz als biogene Treibstoffe aufweisen, dass es besser ist, Erdöl oder Erdgas zu verbrennen. Die ökologische Gesamtbilanz bei Zuckerrüben, die man in der Schweiz unter bestimmten Bedingungen anbaut, ist gerade noch knapp diskutabel. Einzig Biotreibstoffe aus biogenen Abfällen weisen eine gute Gesamtbilanz auf. Das ist nichts Neues, und diese konkurrenzieren zudem die Nahrungsmittelproduktion nicht. Faktisch gab es seither also kaum eine Steuerbefreiung für Treibstoffe, weil kaum ein Produkt die geforderten Werte für die Ökobilanz erreichte.
Trotzdem wird die grünliberale Fraktion auf diese Vorlage eintreten. Warum? Die Vorlage bringt in Bezug auf die Steuerbefreiung eine Präzisierung der bisherigen Gesetzgebung. Zudem ist eine genauere Unterscheidung von Biotreibstoffen und Nahrungsmitteln vorgesehen. Die soziale Annehmbarkeit ist in dem Sinne erweitert worden. Ob heute die Notwendigkeit vorhanden ist, kann man anzweifeln; es ist aber trotzdem wichtig, solche Dinge im Gesetz zu regeln anstatt wie heute in der Verordnung. Wichtig scheint uns insbesondere Artikel 35d des Umweltschutzgesetzes zu sein: Dort handeln wir proaktiv und vorausschauend. Auch hierzu lässt sich heute sagen, dass kaum Biotreibstoffe aus armen Ländern in die Schweiz kommen werden, weil diese kaum je billiger sein werden als Erdöl oder Erdgas. Nur für diesen Fall brauchen wir diesen Artikel, damit der Bundesrat allenfalls Beschränkungen vorsehen kann, also eine Verschärfung, wie sie der Antrag der Minderheit Nordmann fordert, den wir unterstützen. Dort geht es also darum, dass der Bundesrat eine Handhabe erhält, falls irgendwie, aus irgendwelchen unerfindlichen Gründen die Erdölpreise massiv ansteigen sollten und die Biotreibstoffe aus Brasilien oder Afrika plötzlich sehr billig würden, sodass sie in Massen in die Schweiz importiert würden. Diese vorausschauende Bestimmung unterstützen wir.
Aus all diesen Gründen und mit diesem geschichtlichen Rückblick wird die grünliberale Fraktion für Eintreten stimmen und grundsätzlich den Anträgen der Kommissionsmehrheit zustimmen; wir werden aber dem Antrag der Minderheit Nordmann zu Artikel 35d USG im Sinne einer verbindlichen Verpflichtung des Bundesrates zustimmen. Ich bitte Sie, dasselbe zu tun.