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Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-09-17

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-09-17

Wortprotokoll

Ich empfehle Ihnen auch, der Mehrheit zu folgen. Der Unterschied ist der folgende: Gemäss der Formulierung der Mehrheit "kann" der Bundesrat Massnahmen für das Inverkehrbringen vorsehen; die Minderheit Nordmann sieht das zwingend vor. Sie haben vorhin bei den Steuererleichterungen in Artikel 12b Absatz 3 auch eine Kann-Formulierung gewählt. Hier sollte man nicht von diesem Prinzip abweichen. Die Kann-Formulierung erlaubt einen pragmatischeren, flexibleren und damit eben auch situationsgerechteren Ansatz; sie erlaubt es auch zu sagen: Wenn es geschehen sollte, dass wir von biogenen Treib- und Brennstoffen überschwemmt würden - was ja sehr hypothetisch ist -, dann haben wir verschiedene Möglichkeiten. Wir können die Steuererleichterungen streichen. Dann erübrigen sich solche Massnahmen in der Regel, weil der Markt von den Bedingungen her unattraktiv wird, oder man kann sogar beim Inverkehrbringen Massnahmen treffen.

Man muss das Ganze immer koordiniert mit dem internationalen Handelsrecht vorsehen. Die Schweiz kann hier nicht internationale Handelsregeln verletzen, weil sie Massnahmen treffen will. Mit der Kann-Formulierung haben wir hier eine zielgerichtete Möglichkeit, im Einzelfall zu reagieren.