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Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2013-09-25

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2013-09-25

Wortprotokoll

Weshalb braucht die Schweiz dieses Abkommen?

Erstens ist funktionierender Wettbewerb eine der zentralen Grundvoraussetzungen einer liberalen Marktwirtschaft und für das Funktionieren der Märkte ausschlaggebend. Spielt der Wettbewerb, profitieren dank der Konkurrenzsituation nicht nur Produzentinnen von tieferen Einkaufspreisen für ihre Produktionsbestandteile oder Konsumenten von tieferen Endpreisen im Geschäft. Wettbewerb ist auch förderlich für Forschung und Innovation und wirkt gesamtwohlfahrtssteigernd. Der Schutz des Wettbewerbs ist darum eine der wirtschaftspolitischen Hauptaufgaben eines Staates.

Zweitens ist die wirtschaftliche Verflechtung mit der EU enorm. Rund 60 Prozent der Schweizer Exporte gehen in die EU. Rund 80 Prozent unserer Importe stammen aus der EU. Eine enge Zusammenarbeit der Wettbewerbsbehörden ist deshalb unabdingbar. Immer häufiger finden wettbewerbswidrige Verhaltensweisen aufgrund der Verflechtung auch grenzüberschreitend statt und belasten damit eben mehr als nur eine Volkswirtschaft finanziell. Angesichts der Verschiebung der Problematik und der wirtschaftlichen Verflechtung der Schweiz mit der EU ist es offensichtlich in beider Interesse, eine Zusammenarbeit der Behörden zu stärken, und dies, ohne dass eine Harmonisierung der unterschiedlichen Wettbewerbsrechte stattfindet. Die Ziele, dass wir den wirksamen Vollzug der nationalen Wettbewerbsgesetze durchsetzen, dass wir unnötige administrative Doppelspurigkeiten vermeiden wollen und dass wir folgerichtige Entscheide zu identischen Sachverhalten erzielen wollen, unterstützen wir voll.

Beispiele für Bereiche, in denen man sich Effizienz- und Effektivitätssteigerungen des Wettbewerbsrechts erhofft, wurden erwähnt. Wir haben auch gehört, dass es sich um ein Abkommen der zweiten Generation handelt und die Zustimmung der Informationsquelle zum Datenaustausch nicht mehr zwingend ist. Dieser aus Sicht der Unternehmen mangelnde Rechtsschutz wurde im Vorfeld auch bemängelt. In Anbetracht dessen, dass aber erstens nur solche Bestimmungen unter das Abkommen fallen, die sowohl in der Schweiz wie in der EU als wettbewerbsschädigend geahndet werden, dass zweitens ein Informationsaustausch nur auf formelles Ersuchen hin stattfindet - wobei beide Seiten denselben Sachverhalt in einem Untersuchungsverfahren ermitteln müssen - und dass drittens Informationen, welche die Behörde über eine Firma hat, die von einer [PAGE 1640] Kronzeugenregelung profitiert, nur mit deren Einverständnis übermittelt werden dürfen, erachten wir die notwendige Sorgfaltspflicht im Umgang mit vertraulichen Informationen als bestmöglich erfüllt. Ermittelt wird ja erst bei Verdacht auf Wettbewerbskriminalität.

Wollen wir den Rechtsschutz und auch die Rechtsstaatlichkeit von Wettbewerbsentscheiden verbessern, wie das auch die Minderheit wünscht, erreichen wir das nicht, indem wir den Behörden die Zusammenarbeit verwehren und indem wir es zulassen, dass grenzüberschreitende Verfahren länger dauern oder inkohärent ausfallen. Wir müssen woanders ansetzen: bei der Rechtsstaatlichkeit und bei der Verfahrensbeschleunigung. Dazu braucht es eine klarere Trennung zwischen Untersuchung und Entscheid, zum Beispiel durch Einsetzung eines Wettbewerbsgerichtes, wie das der Bundesrat im Rahmen der Kartellgesetzrevision vorgeschlagen hat. Und es braucht raschere Erstentscheide bei Verdacht auf wettbewerbsschädigendes Verhalten. Diese Debatte werden wir aber im Rahmen der anstehenden Revision führen. Heute ist klar, dass wir Grünliberalen dieses Abkommen begrüssen. Für uns überwiegen die Vorteile klar.

Wir werden eintreten und das Abkommen gutheissen.