Amherd Viola · Nationalrat · 2013-09-25
Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-25
Wortprotokoll
Die Motion Baumann verlangt, wie wir gehört haben, die teilweise Befreiung der Pistenfahrzeuge von der Mineralölsteuer, und zwar im Umfang, in dem die Mittel für Aufwendungen für den Strassenverkehr bestimmt sind. Es wird also explizit eine teilweise Befreiung verlangt.
Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen, und zwar aus folgenden drei Hauptgründen:
1. Die Mineralölsteuer ist teilweise zweckgebunden für Aufwendungen im Strassenverkehr. Sie kann finanztechnisch vielleicht nicht als Strassenbenutzungsgebühr angesehen werden, faktisch ist es aber so, dass die Hälfte der Mineralölsteuererträge in die Strassenfinanzierung fliesst. Da Pistenfahrzeuge, wie es der Name schon sagt, eben auf Pisten und nicht auf Strassen verkehren, ist es nichts anderes als logisch, dass sie teilweise von der Mineralölsteuer befreit werden. Es geht hier wohlgemerkt, wie schon gesagt, nur um jenen Teil der Mineralölsteuer, der in den Strassenbereich fliesst. Das ist auch ein Unterschied zu den früher abgelehnten Motionen, die Frau Rytz angeführt hat. [PAGE 1621]
2. Die Land- und Forstwirtschaft, die Berufsfischerei, die konzessionierten Transportunternehmen sowie der Naturwerkstein-Abbau sind bereits rückerstattungsberechtigt und damit teilweise von der Mineralölsteuer befreit. Bei der Land- und Forstwirtschaft sowie der Berufsfischerei und den Steinbrüchen wird dies insbesondere auch damit begründet, dass die Strassen nicht benutzt werden. Zusätzlich wird es damit begründet, dass es sich um wichtige Branchen handelt, welche nicht durch Fiskalabgaben belastet werden sollen. Diese Begründungen gelten uneingeschränkt auch für die Pistenfahrzeuge. Es ist eine Frage der Gleichbehandlung, schlicht der Gerechtigkeit, die Pistenfahrzeuge gleich zu behandeln wie die Traktoren in der Landwirtschaft und die Fahrzeuge in den Steinbrüchen.
3. Die Pistenfahrzeuge leisten einen entscheidenden Beitrag zur Sicherheit der Schneesportler sowie zur Attraktivität eines Wintersportorts. Die Bergbahnen gehören zu den wichtigsten Partnern im Wintertourismus. Zur Präparierung der Alpin-, Langlauf- und Snowboardpisten sowie der Winterwanderwege sind die Bahnbetreiber auf Pistenfahrzeuge angewiesen. Diese stellen für sie jedoch einen grossen Kostenpunkt dar, sei es bei der Anschaffung, sei es beim Unterhalt und Betrieb.
Bei Annahme der Motion Baumann könnten die Bahnbetriebe entlastet werden, was angesichts der schwierigen Situation infolge der Frankenstärke und der Wirtschaftslage in Europa bitter nötig ist. Die Bergbahnen sind gezwungen, ihr Gebiet in einem Topzustand zu halten und in die Infrastrukturen zu investieren, damit die Qualität gehalten und ausgebaut werden kann; dies ohne grosse Preiserhöhungen, weil ansonsten die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem Ausland noch mehr geschwächt würde. Wie Frau Rytz darauf kommt, dass infolge der Annahme dieser Motion die Tageskartenpreise von Fr. 55.00 auf Fr. 54.90 sinken würden, ist mir schleierhaft. Das sind irgendwelche willkürlichen Zahlen und Behauptungen, die nicht fundiert sind. Im Übrigen ist es schon eine grosse Leistung, wenn die Bergbahnen die Preise nicht erhöhen müssen; von einer Reduktion ist nicht die Rede, das Halten der Preise ist schon ein Erfolg.
Mit der Annahme der Motion setzen wir nicht einfach nur ein kosmetisches Zeichen für einen wichtigen Wirtschaftszweig unseres Landes, den Tourismus. Wir beschliessen etwas Konkretes zur finanziellen Entlastung dieser wichtigen touristischen Leistungsträger, der Bergbahnen, und damit zur Konkurrenzfähigkeit unserer touristischen Anbieter. Die Land- und Forstwirtschaft, die Berufsfischerei und der Naturwerkstein-Abbau sind für die schweizerische Wirtschaft wichtig. Der Tourismus ist nicht weniger wichtig. Hier drängt sich eine Gleichbehandlung auf.
Deshalb beantrage ich, die Motion Baumann anzunehmen, wie dies der Ständerat bereits getan hat.