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Rytz Regula · Nationalrat · 2013-09-25

Rytz Regula · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2013-09-25

Wortprotokoll

Die Motion 12.4203, "Teilweise Befreiung der Treibstoffe für Pistenfahrzeuge von der Mineralölsteuer", wurde am 13. Dezember 2012 von Isidor Baumann im Ständerat eingereicht. Sie verlangt, dass der von Pistenfahrzeugen verwendete Treibstoff teilweise von der Steuerpflicht befreit wird. Die in der Motion geforderte Gesetzesänderung soll haushaltneutral umgesetzt werden. Der Ständerat hat diese Motion am 11. März 2013 angenommen. Die vorberatende Kommission des Nationalrates dagegen ist mehrheitlich den Argumenten des Bundesrates gefolgt und empfiehlt dem Plenum, die Motion Baumann abzulehnen.

Treibstoffe unterliegen bekanntlich der Mineralölsteuer sowie dem Mineralölsteuerzuschlag. Bei der Mineralölsteuer handelt es sich um eine Steuer mit Teilzweckbindung und nicht um eine Strassenbenutzungsgebühr, wie die Motion suggeriert. Deswegen ist es auch unerheblich, ob der Treibstoff im Strassenverkehr oder anderweitig verbraucht wird. Das Mineralölsteuergesetz sieht sowohl Mineralölsteuerbefreiungen als auch Steuerbegünstigungen vor. Mittels Rückerstattung sind z. B. Treibstoffe, die in der Land- und Forstwirtschaft, der Berufsfischerei sowie im Naturwerkstein-Abbau verbraucht werden, vom Mineralölsteuerzuschlag und von einem Teil der Mineralölsteuer befreit. Damit wird verhindert, dass die Produktion im Primärsektor mit Fiskalabgaben belastet wird. Auch konzessionierte und meist subventionierte Transportunternehmen sollen nicht mit Fiskalabgaben belastet werden.

Sinnvolle Ausnahmen sind heute also möglich. Die Kommissionsmehrheit ist aber ganz klar der Meinung, dass nicht zusätzliche Ausnahmen ermöglicht werden sollen, dass die Türen nicht weiter aufgestossen werden sollen. Aus den gleichen Überlegungen heraus wurden hier ja bereits ähnliche Motionen wie jene von Herrn Darbellay zur Befreiung bei den Reisebussen (12.3610) und jene von Schmidt Roberto zur Befreiung bei den Bergbahnen (08.3604) abgelehnt. Wir möchten Sie bitten, diesem Weg auch hier treu zu bleiben. Denn das Problem bei einer Ausnahme ist immer, dass eine Ausnahme nach der nächsten Ausnahme ruft.

Die Motion hier ist vor allem eingereicht worden, um dem Tourismus unter die Arme zu greifen. Dieser ist zum Teil auch in einer schwierigen Situation. Die Kommissionsmehrheit ist aber ganz klar der Meinung, dass andere Massnahmen sehr viel effizienter und wirksamer sind als die komplizierte Steuerbefreiung nun auch für Pistenfahrzeuge: Massnahmen an der Quelle, zum Beispiel betreffend die Frankenstärke durch die Nationalbank, aber auch die ganzen Massnahmen, die über den neuen Finanzausgleich vorgesehen und bereits in Kraft sind, die die Tourismuskantone auch ganz spezifisch und gezielt stärken werden.

Es ist kaum vorstellbar, dass die Entlastung der Pistenfahrzeuge von dieser Steuer etwas in Richtung der Tourismusförderung bewirken wird. Man kann sich in der Kommission zum Beispiel nicht vorstellen, dass der Preis einer Tageskarte für Skifahrer dann plötzlich von Fr. 55.00 auf Fr. 54.90 gesenkt wird und das irgendeinen Effekt hat. Hier wird also eine Massnahme vorgeschlagen, die letztlich kaum etwas bewirkt, aber dazu führen wird, dass die Steuereinnahmen sinken und nicht mehr dort eingesetzt werden können, wo sie wirklich gebraucht werden.

Die Kommissionsmehrheit bittet Sie deshalb, bei einem Stimmenverhältnis von 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, diese Motion abzulehnen und die Tourismusförderung mit anderen Massnahmen weiterzuführen.