Müller Leo · Nationalrat · 2013-09-25
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-25
Wortprotokoll
Die Finanzkommission unseres Rates hat an ihrer Sitzung vom 12. April dieses Jahres die vorliegende Motion beschlossen und eingereicht. Beabsichtigt wird mit dieser Motion, Ordnung bei den Verbundaufgaben zwischen Bund und Kantonen zu schaffen. Das Ziel soll es sein, zweckmässige und kostengünstige Lösungen bei den Verbundaufgaben zu finden. Entstanden ist die Idee zur Einreichung dieser Motion aufgrund von Äusserungen des Präsidenten der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) in unserer Finanzkommission. Der Präsident der FDK hat gesagt, dass man nie zu zweckmässigen und kostengünstigen Lösungen komme, wenn bei den Verbundaufgaben nicht endlich Ordnung geschaffen werde. Diese Aussage hat uns aufgerüttelt. Die Mehrheit der Finanzkommission sah sich deshalb zum Handeln aufgefordert.
Die Finanzkommission strebt mit dieser Motion an, dass die Aufgaben, die Kompetenzen und die Verantwortungen klarer geregelt werden. Konkret soll jede Aufgabe mit der entsprechenden Kompetenz und Verantwortung ausgestattet werden, und zwar bei der gleichen Instanz, bei der die Aufgabe angesiedelt ist. Wichtig ist auch, dass bei den Verbundaufgaben die Finanzierung klar geregelt wird, und zwar in dem Sinne, dass nicht der eine befiehlt und der andere bezahlt. Deshalb war es der Finanzkommission wichtig, dass mit der Motion auch gefordert wird, es seien für die einzelnen Aufgaben die Finanzierungsschlüssel aufzuführen.
Der im Jahr 2008 in Kraft getretene neue Finanzausgleich und die damit verbundene Aufgabenbereinigung zwischen Bund und Kantonen waren ein Monsterprojekt. Dass dies damals gelungen ist, verdient grosse Hochachtung. Bei der damaligen Ausgestaltung des Finanzausgleichs hat man das politisch Mögliche umgesetzt. Nachdem nun mit der Aufgabenteilung einige Erfahrungen gesammelt wurden, ist es richtig, dem Bundesrat den Auftrag zu erteilen, zu analysieren, ob nicht noch mehr Aufgaben zu entflechten sind.
In der Finanzkommission gab es zu dieser Motion aber auch kritische Stimmen. Die Frage wurde gestellt, ob überhaupt Handlungsbedarf bestehe. Andere wiederum stellten die Frage, ob man diese enorme Aufgabe überhaupt anpacken solle, nachdem der Finanzausgleich erst auf den 1. Januar 2008 in Kraft getreten sei. Zudem wurde davor gewarnt, zu hohe Erwartungen in diese Motion zu setzen. Des Weiteren ist man sich bewusst, dass es einige Zeit dauern wird, bis diese Motion umgesetzt werden kann.
Die Mehrheit der Finanzkommission ist aber der Meinung, dass Handlungsbedarf besteht. Deshalb hat sie die Motion an ihrer Sitzung vom 12. April 2013 mit 14 zu 3 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen.
Der Bundesrat beantragt in seiner Stellungnahme vom 29. Mai dieses Jahres, diese Motion abzulehnen. Er erarbeite gegenwärtig den zweiten Wirksamkeitsbericht zum Finanzausgleich, in dem er eine Analyse der vorgenommenen Aufgabenentflechtungen vorlegen werde. Dieser Bericht werde im ersten Halbjahr 2014 vorliegen und er werde im zweiten Quartal 2014 in die Vernehmlassung geschickt. Es sei zu früh, vor dem Vorliegen dieses Berichtes über weitere Aufgabenteilungen zu sprechen. Zudem werde jetzt auch die Unternehmenssteuerreform III aufgegleist.
Aus der Sicht der Mehrheit der Kommission ist diese Argumentation nicht nachzuvollziehen. Offenbar übersieht der Bundesrat, dass im Vorstoss der Finanzkommission keine zeitliche Vorgabe enthalten ist. Der Vorstoss bietet doch eine gute Gelegenheit, im Rahmen der Analyse des Finanzausgleichs auch die heutige Verteilung der Kompetenzen und der Verantwortung bei den Verbundaufgaben nochmals anzuschauen. Aus der Sicht der Kommissionsmehrheit ist es eine Chance, die Analyse jetzt vorzunehmen und zu beurteilen, was gut funktioniert und wo Verbesserungspotenzial besteht. Auch der Bundesrat will dies, gemäss den Ausführungen in seiner Stellungnahme, tun. Umso unverständlicher ist deshalb sein Antrag, diese Motion abzulehnen.
Nachdem die Stellungnahme des Bundesrates vorlag, hat die Finanzkommission unseres Rates an ihrer Sitzung vom 2. September 2013 nochmals kurz über diesen Vorstoss debattiert und die Frage gestellt, ob an ihm festgehalten werden sollte oder nicht. Es wurde eine Konsultativabstimmung durchgeführt, und das Resultat war: Mit 17 zu 5 Stimmen hat die Kommission beschlossen, an der Motion festzuhalten.
Zusammenfassend kann ich festhalten, dass die Mehrheit der Finanzkommission der Meinung ist, die Aufgabenentflechtung zwischen Bund und Kantonen sei nochmals anzuschauen. Mit der Zustimmung zu dieser Motion packen Sie die Chance, die bisherigen Erfahrungen zu analysieren und zu beurteilen, ob Handlungsbedarf besteht und, wenn ja, wo er besteht. Die Motion wäre eine Chance, die Aufgabenentflechtung, den Finanzausgleich und die Unternehmenssteuerreform III in einem Paket zu beurteilen.
Im Namen der Mehrheit der Finanzkommission unseres Rates bitte ich Sie, dieser Motion zuzustimmen.