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Stadler Hansruedi · Ständerat · 2001-10-04

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-10-04

Wortprotokoll

Mein Antrag für einen neuen Absatz 6 der Übergangsbestimmungen will die Finanzierungsumlagerung auf die Kantone abfedern. Diese Umlagerung soll stufenweise in vier Schritten erfolgen.

Ich war für Eintreten auf die Revisionsvorlage; damit stehe ich auch zum Systemwechsel bei der Spitalfinanzierung. So teile ich beispielsweise die entsprechende Beurteilung der Kollegen Briner und Lauri in der Eintretensdebatte zu diesem Punkt vollumfänglich.

Nun gilt es aber, das, was so oder so irgendwann gekommen wäre, abzudämpfen. Mein Antrag will in diesem Sinne eine Brücke zu einem berechtigten Anliegen der Kantone bauen. Wir haben verschiedene Akteure, die in unserem Gesundheitswesen eine entscheidende Rolle spielen. Wir kommen nicht weiter, wenn diese Akteure immer nur auf ihren festen Positionen beharren; wir sitzen alle im gleichen Boot. Wenn es um die enorme Zunahme der Gesundheitskosten geht, werden wir alle von der Bevölkerung gleichermassen in die Pflicht genommen.

Der Systemwechsel bei der Spitalfinanzierung ist eine entscheidende Weichenstellung, die ich wie bereits erwähnt unterstütze. Auf der anderen Seite hoffe ich auf Ihr Verständnis, wenn es nun darum geht, wie dieser Wechsel vollzogen wird. Dazu bieten sich erfahrungsgemäss entsprechende Bestimmungen im Übergangsrecht an. Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen, der Berichterstatterin und auch der Departementsvorsteherin dafür, dass sie bereits beim Eintreten meinen Antrag wohlwollend aufgenommen haben - so wohlwollend, dass ich bereits gestern fast vom Wort ergriffen worden wäre.

Wir müssen nun an dieser Stelle nicht die ganze Eintretensdiskussion wiederholen. Ausgangspunkt für meinen Antrag ist aber die Tatsache, dass die KVG-Revision eine Finanzierungsverschiebung zulasten der Kantone mit sich bringt. Die Kantone werden nun verpflichtet, auch für die Zusatzversicherten einen Sockelbeitrag an die Spitalbehandlungen im Bereich der Stufe Basisservice zu bezahlen. Dieser Beitrag entspricht bekanntlich dem Beitrag an die Versicherten ohne Zusatzversicherung.

Wir können jetzt noch lange diskutieren, wie hoch diese Finanzierungsumlagerung zulasten der Kantone sein soll; dies bringt uns auch nicht viel weiter. Anlässlich der Medienkonferenz vor einem Jahr ging das BSV von einer Schätzung von 1,2 Milliarden Franken aus. Beim Eintreten wurde von verschiedener Seite richtigerweise gesagt, dass die Mehrbelastung der Kantone durch den Einbezug der Spitalinvestitionen in die anrechenbaren Kosten gedämpft werde. Das trifft zu. Wir können somit nicht mehr von diesem Betrag von 1,2 Milliarden Franken ausgehen. Aber die Mehrkosten werden trotzdem gegen eine Milliarde Franken betragen.

Ich komme zu einem weiteren Punkt: Die Zusatzbelastung trifft, Ausnahmefälle ausgenommen, die einzelnen Kantone unabhängig von ihrer Kostenstruktur für stationäre Behandlungen. Entscheidend sind vielmehr die folgenden beiden Punkte: erstens einmal die Anzahl der Privat- und Halbprivatbehandlungen im Kanton und zweitens die Leistungen, die in den für die Versorgung anerkannten Privatspitälern erbracht werden. Gerade diese letzteren Leistungen sind heute nicht einfach abschätzbar.

Eine Übergangsbestimmung, die den gleichen Übergangsrhythmus für alle Kantone stipuliert, ist deshalb meines Erachtens gerechtfertigt. Eine Übergangsregelung, wie ich sie vorschlage, ist - wie bereits in Absatz 3 gesehen - auch im [PAGE 673] KVG nichts Aussergewöhnliches. Ja, mein Vorschlag lehnt sich an diese Regelung an. Mit diesen drei Stufen von je 25 Prozent gehe ich auch zum Teil von der Hoffnung und Erwartung aus, dass für die Jahre 2002 und 2003, d. h. bis und mit Inkrafttreten der vorliegenden Revision, ein Kompromiss zwischen den Kantonen und Kassen gefunden werden kann und gefunden werden sollte. Betrachtet man diese beiden Bereiche miteinander, so erhalten die Kantone eine angemessene Übergangszeit, um den Schritt zu dieser Finanzierungsumlagerung zu vollziehen.

Kollegin Forster hat beim Eintreten die Frage aufgeworfen, wer in dieser Übergangszeit diesen Fehlbetrag zu begleichen habe. Dazu kann ich einfach sagen: Es ist die Zusatzversicherung oder, mit anderen Worten, vermutlich Leute wie Sie, Kollegin Forster, und ich durch unsere Prämien für diese Zusatzversicherung.

Es wurde in den letzten beiden Tagen viel über die Rolle der Kantone gesprochen. Erlauben Sie mir abschliessend noch eine Bemerkung zu dieser Rolle. Die Kantone bemühen sich wirklich, ein qualitativ hoch stehendes medizinisches Versorgungssystem zu betreiben. Dieses System arbeitet in den allermeisten Fällen wirtschaftlich, wenn es zum Teil auch teuer ist. Die Last dieses Versorgungssystems für die Bevölkerung wird dank der öffentlichen Mitfinanzierung und der Prämienverbilligung sozial abgefedert. Sicher ist, dass auch die Kantone, wie alle anderen Akteure im Gesundheitswesen, ihre Hausaufgaben zu erfüllen haben, die nicht immer einfach sind, ein Stichwort sind beispielsweise die Kapazitäten in den Akutspitälern.

Uns allen ist aber auch bestens bekannt, dass es auch hier, wie in allen anderen öffentlichen Bereichen, wo die Mitsprache verschiedener Ebenen respektiert werden muss, nicht nur Zeit, sondern auch eine gehörige Portion Standvermögen braucht, um die notwendigen Massnahmen einzuleiten und diese dann auch umzusetzen. Dies sind häufig schmerzhafte Prozesse, wie Kollege Lauri dies heute bereits einmal erwähnt hat.

Ich danke Ihnen, wenn Sie meinen Antrag unterstützen, denn dadurch kann die Finanzierungsumlagerung zulasten der Kantone etwas abgedämpft werden. Wenn Kollege Brändli aus der Sicht der Kassen beim Eintreten von einer nicht optimalen Lösung gesprochen hat, ist dies eigentlich bereits eine recht gute Qualifikation für den vorliegenden Antrag.