Schmid Martin · Ständerat · 2014-03-06
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-06
Wortprotokoll
Persönlich verstehe ich, wie auch meine Vorredner, dass die Gastrobranche auf den wunden Punkt aufmerksam machen will, dass heute der Abgabeort der Speisen zum Konsum mehrwertsteuerrechtlich relevant ist. Haben Sie sich schon mal überlegt, warum Sie manchmal nach dem Bestellen einer Speise gefragt werden, ob Sie diese dort essen oder mitnehmen? Das liegt an uns, am Gesetzgeber, an der Mehrwertsteuerregelung, die an dieser Stelle unterscheidet. Thematisiert wird eine Ungleichbehandlung, die mit der Einführung unterschiedlicher Mehrwertsteuersätze für Lebensmittel und für in Gastronomiebetrieben erbrachte Essensleistungen von uns geschaffen worden ist.
Das Volksbegehren spricht ein berechtigtes Anliegen an, nämlich die Gleichbehandlung der Wirtschaftsleistungen sowie der Branchen bei der Mehrwertsteuer. Die Lösung liegt jedoch meines Erachtens nicht in der Annahme der Initiative. [PAGE 74] Gerade die intensive Kommissionsarbeit - und da kann ich Kollege Baumann mit Nachdruck unterstützen, wir haben diese Arbeit seriös getan - hat aufgezeigt, dass es nur einen konsequenten Lösungsansatz gibt, nämlich die Einführung eines Einheitssatzes. Wir haben - wie schon gesagt wurde - über den Schokoriegel, den man am Bahnhofskiosk kaufen kann, über die Abgabe von geschälten und ungeschälten Karotten, die allenfalls noch gekocht worden sind, und über das Thema der kalten und warmen Speisen seriös und intensiv gesprochen, weil es sich um ein redliches Anliegen handelt.
Wir haben in der Kommission auch darüber nachgedacht, ob wir das warme Sandwich, das vom Take-away-Betrieb abgegeben wird, in Zukunft mit 8 Prozent besteuern wollen - dies in Anlehnung an die Besteuerungsregelungen in England. So hätte man zwar die Wettbewerbsverzerrung zwischen dem Gastgewerbe und der Take-away-Branche verringern können, aber das Konzept überzeugte auch nicht. Wie wäre die Besteuerung, wenn die Speise zuerst gekocht und dann kalt abgegeben würde? Andere Lösungen mit einer Besteuerung der gastgewerblichen Leistungen zum reduzierten Satz von 2,5 Prozent hätten zu grossen finanziellen Einbussen geführt.
Zudem greifen auch das Element des Bürokratieabbaus und das Argument der Vereinfachung nicht. Denn ein Gastrobetrieb hätte auch nach Annahme der Initiative weiterhin Alkohol- und Tabakprodukte zum Normalsatz zu versteuern, das sieht die Initiative ja so vor. Die Annahme der Initiative würde also bei der Abgabe einer Bratwurst und eines Biers zu keinem Bürokratieabbau führen.
Wollen wir die Frage, ob es keine Rolle spielen soll, ob ein Sandwich auf der Strasse oder im Restaurant gegessen wird, als Parlament sachgerecht beantworten und keine neuen Abgrenzungsprobleme schaffen, bleibt nur die Lösung des Einheitssatzes. Ich stimme deshalb auch nicht mit der Schlussfolgerung von Kollege Baumann überein, dass wir lediglich aufgrund von Ratlosigkeit oder Mutlosigkeit die Initiative hier zur Ablehnung empfehlen. Es ist zwar in der Tat richtig, dass mit dem Antrag der Mehrheit eine Ungleichbehandlung bestehen bleibt, wir stimmen aber heute auch nicht über die Einführung eines Einheitssatzes ab. Die Initiative würde in Zukunft, sofern sie angenommen würde, theoretisch auch das Dreisatzmodell zulassen, sodass beispielsweise bei der Hotellerie weiterhin ein Sondersatz bestehen bleiben würde. Ich meine auch persönlich, dass, wenn wir einen Einheitssatz einführen, gerade auch mit dem Argument - das zu Recht vorgebracht worden ist -, die administrativen Hürden bei der Mehrwertsteuer würden damit abgebaut, wir dann auch das Problem der Ausnahmen angehen müssen. Denn bei der Mehrwertsteuer sind gerade auch die Ausnahmen ein grosses bürokratisches Problem. Ich meine zudem, Kollege Baumann, dass das Volk mit der Gastro-Initiative eben nicht über die Annahme oder Ablehnung eines Einheitssatzes abstimmt - das wäre eine andere Abstimmung.
Ich komme deshalb zum Schluss, dass die Umsetzung der Initiative nicht dergestalt vorgenommen werden kann, dass die gastgewerblichen Leistungen letztlich zum Sondersatz besteuert werden können. Eine Umsetzung der Initiative mit Kompensationsmassnahmen führt aber auch nicht zu einer adäquaten Lösung.
Ich kann Ihnen deshalb nur empfehlen, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu folgen und auf die Unterstützung der Initiative zu verzichten.