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Graber Konrad · Ständerat · 2014-03-06

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-06

Wortprotokoll

Im Zusammenhang mit der heute behandelten Gastro-Initiative hatte ja Herr Hess insofern ein dramatisches Erlebnis, als seine Motion 04.3655 aus dem [PAGE 90] Jahre 2004 zehn Jahre später hier wieder als Initiative behandelt wurde. Wenn ich hier einen Ordnungsantrag stelle, dann möchte ich das nicht auch erleben. Es ist also nicht die Absicht, das Anliegen auf die lange Bank zu schieben. Ich gehe davon aus, dass in dieser Frage keine Volksinitiative erforderlich sein wird. Es trifft aber zu, wie Herr Hess in der Motion schreibt, dass der Satz der Verrechnungssteuer international gesehen sehr hoch ist. Und es ist klar: Wenn der Satz international gesehen sehr hoch ist, dann führt das dazu, dass tendenziell Kapital aus der Schweiz abfliesst oder nicht in die Schweiz kommt. Deshalb ist auch nach meiner Überzeugung hier ein gewisser Handlungsbedarf gegeben. Deshalb habe ich auch die Motion mitunterzeichnet.

Ich habe jetzt aber aus der Stellungnahme des Bundesrates auch neue Erkenntnisse gewonnen, und ich glaube, wir sollten uns diese auch vor Augen führen, bevor wir dann nur über den Satz diskutieren. Die Verrechnungssteuer hat ja auch die Funktion als Sicherungssteuer, und da wissen wir, dass diese Sicherungssteuer in der Schweiz auch nicht flächendeckend funktioniert. Ich denke beispielsweise an ausländische Anleihen. Die Verrechnungssteuer basiert heute immer noch auf dem Regime, dass wir keinen automatischen Informationsaustausch mit dem Ausland haben. Ich denke, wir wissen aber alle, dass hier in der nächsten Zeit eine gewisse Bewegung auch in der Schweiz erfolgen wird und dass wir uns damit politisch auseinandersetzen müssen.

Die Schweiz profitiert heute von der Verrechnungssteuer auch als Einnahmequelle, insbesondere auch deshalb, weil der Schweiz aus der internationalen Rückerstattung jeweils bis 15 Prozent des Betrages als Einnahme für die administrativen Aufwendungen bleibt.

Wir lesen in der Stellungnahme zur Motion auch, dass der Bundesrat im Augenblick daran ist, die Verordnung zur Verrechnungssteuer zu revidieren, und dass ein Bericht im ersten Quartal 2014 vorliegen sollte. Das heisst also praktisch, dass Ende dieser Session neue Erkenntnisse auf dem Tisch des Hauses liegen werden.

Ausserdem haben wir uns bereits früher einmal, im Zusammenhang mit der "Too big to fail"-Vorlage, mit der Frage des Schuldner- und des Zahlstellenprinzips auseinandergesetzt. Der Rat hat damals diese Frage von der Vorlage abgetrennt und die Beantwortung aufgeschoben. Wir haben gesagt, dass wir die "Too big to fail"-Vorlage nicht mit dieser Frage zusätzlich belasten wollten.

Das sind alles Überlegungen dazu, weshalb es mir richtig erscheint, dass wir hier eine breitere Diskussion führen. Das rechtfertigt eine Behandlung in der Kommission. Die Kommission kann die Motion immer noch annehmen, sie kann sie auch ablehnen oder ändern. Sie kann auch eine eigene Motion formulieren. Es wäre ein gutes Vorgehen, wenn die zuständige Kommission das - in Kenntnis auch der erwähnten Verordnungsänderung, in Kenntnis allenfalls der Absicht betreffend das Schuldner- und das Zahlstellenprinzip - als Gesamtkonzept, mit dem Fokus auf dem gesamten Finanzplatz und der gesamten Volkswirtschaft der Schweiz noch einmal diskutieren würde und dann allenfalls mit eigenen Vorschlägen in den Rat käme.

Aus diesen Überlegungen bitte ich Sie, meinem Ordnungsantrag zuzustimmen - nicht, weil ich gegen das Anliegen bin, sondern damit das Anliegen breiter diskutiert werden kann.