Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-03-06
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-03-06
Wortprotokoll
Die Frage ist nicht, ob ich damit leben kann, sondern ob ich damit leben will - ich muss aber damit leben, wenn Sie das so entscheiden.
Ich kann Ihnen sagen, wie es in Bezug auf die Fristen aussieht. Wir werden den Wirksamkeitsbericht noch im März im Bundesrat verabschieden. Dann wird er in die Vernehmlassung gehen. Diese Vernehmlassung dauert drei Monate, bis Ende Juni 2014. Bis Ende Juni werden Sie noch keine Ergebnisse der Vernehmlassung haben. Ich habe es gesagt: Wir werden in dieser Vernehmlassung auch die Frage an die Kantone stellen, wo sie weitere Möglichkeiten sehen, mittel- und langfristig Aufgabenentflechtungen vorzunehmen. Die Auswertung der Vernehmlassung werden Sie aber Ende Juni noch nicht haben. Sie werden einzelne Stellungnahmen haben, vielleicht jene der Finanzdirektoren oder der KdK; sie werden sich bis zu diesem Zeitpunkt geäussert haben. Ich weiss nicht, ob die Situation dann eine ganz andere sein wird als heute. Jedenfalls können Sie selbst dann den Wirksamkeitsbericht zur Kenntnis nehmen und sich damit auseinandersetzen.
Was wir bis zum September 2014 auch machen werden: Wir werden das Postulat Stadler Markus 12.3412 erfüllen. Wir werden den geforderten Bericht machen und darin aufzeigen - auch in dem Sinne, wie es jetzt gesagt wurde -, wo es zu Verbundaufgaben bzw. vor allem auch zu einer Übertragung von Aufgaben an den Bund gekommen ist. Das betrifft die letzten zwei Jahre, also die Zeit nach dem Inkrafttreten des NFA. Sie werden zur Kenntnis nehmen können: Wenn man verhindern würde, dass immer wieder Verbundaufgaben entstehen, könnte man schon einiges an der Situation verbessern.
Ich kann Ihnen nur sagen: Sie werden den Wirksamkeitsbericht haben; bis Ende Juni 2014 läuft die Vernehmlassung. Wie Sie sich dann im Juni orientieren werden, kann ich Ihnen nicht sagen; Sie müssen dann schauen, wie es weitergehen soll.